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   LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13   

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https://dejure.org/2013,31134
LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13 (https://dejure.org/2013,31134)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.10.2013 - 14 O 44/13 (https://dejure.org/2013,31134)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 14 O 44/13 (https://dejure.org/2013,31134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Erlaubnis bei Schadensabwicklung für den Versicherer durch einen Versicherungsmakler; Schadensabwicklung für den Versicherer als erlaubnisfreie Rechtsdienstleistung

  • Anwaltsblatt

    § 2 RDG, § 5 RDG
    Versicherungsmakler darf Schäden für Versicherer regulieren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermittelnde Tätigkeit eines Versicherungsmaklers kann nach dem RDG zulässig sein

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 2 RDG, § 5 RDG
    Versicherungsmakler darf Schäden für Versicherer regulieren

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Versteegen Assekuranz -, - Versicherungsmakler -, VM, Rechtsdienstleistung, rechtsberatende Tätigkeit im Rahmen der Schadensabwicklung, fallabschleißende Schadenbearbeitung, technischer Makler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermittelnde Tätigkeit eines Versicherungsmaklers kann nach dem RDG zulässig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsmakler darf Schäden regulieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 93
  • AnwBl 2014, 94
  • AnwBl Online 2014, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 06.12.2005 - 312 O 592/05

    Erlaubnisfreie Rechtsbesorgung: Zulässigkeit der außergerichtlichen Durchsetzung

    Auszug aus LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13
    Die Hauptleistung des Versicherungsmaklers im Verhältnis zum Versicherer ist die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, wie es auch das Landgericht Hamburg (BeckRS 2008, 25129) und das Oberlandesgericht Hamburg (Anlage K 9, Blatt ## d. A., Seite 15, unter d) aa)) annehmen.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 113/09

    Umfang der zulässigen Beratung durch einen Versicherungsmakler

    Auszug aus LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (Anlage K #) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Anlage GRUR-RR 2010, 245, Blatt ## d. A.) stehen dem nicht entgegen: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe betrifft die Tätigkeit für den Kunden, also für einen Versicherungs nehmer und geht u.a. dahin, dass ohne die diesem gegenüber zu erbringende Hauptleistung: Konzeption und Vermittlung privater Verträge zur Vorsorge die Prüfung der Sozialversicherungspflicht(-befreiung) keine Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG darstellt, u.a. weil die selbständige Vertretung des Versicherungsnehmers gegenüber einem Sozialversicherungsträger nicht zum üblichen Berufs- oder Tätigkeitsbild eines Versicherungsmaklers gehört.
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 249/12

    Zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

    Auszug aus LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13
    Sie hat dabei (möglicherweise falsch, vgl. BGH vom 04.07.2013, VII ZR 249/12) unter § 249 BGB subsumiert, indem sie den Geschädigten über dessen Ansprüche in der Höhe "nach den gesetzlichen Bestimmungen", also gemäß §§ 280, 249 BGB, auch zur Beweislast, ebenso belehrte wie zu Ansprüchen "auf Rückerstattung der Reinigungskosten" "nach den §§ 280 Abs. 1, 3, 631, 634 BGB" im Zusammenhang mit § 284 BGB.
  • OLG Köln, 18.05.2004 - 3 U 136/03

    Erlaubnisfreier Forderungseinzug durch Versicherer bei Forderungsübergang nach

    Auszug aus LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13
    Die Haupttätigkeit, nämlich die Dienstleistung der Beklagten für den Versicherer, war am 18.11.2011 nicht - wie die Klägerin meint - abgewickelt, da das insoweit bestehende Dauerschuldverhältnis und die aus ihm entspringenden Haupt- und Nebenpflichten fortbestehen (vergleiche auch: Chemnitz-Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Auflage 2003, Randnote 557.1 zu Artikel 1 § 5 m.w.N; OLG Köln, BeckRS 2010, 04479; zur Regulierung durch Assekuradeure: Landgericht Hamburg a.a.O. m.w.N.).
  • AG Bonn, 07.01.2010 - 14 C 487/08

    Reinigungsvertrag, Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13
    Ein Schaden für vergleichbare Aufwendungen kann jedoch nach § 284 BGB nicht neben dem Schadenersatz verlangt werden, der für die nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistung zu entrichten ist (Vgl. Amtsgericht Bonn, AZ: 14 C 487/08 vom 07.01.2010).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Bonn, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 14 O 44/13, juris).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 107/14

    Rechtsdienstleistung: Schadensregulierung durch einen Versicherungsmakler

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Bonn, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 14 O 44/13, juris).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 187/13

    Wettbewerbswidrigkeit von Rechtsdienstleistungsleistungen eines

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.10.2013 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 44/13 - wird zurückgewiesen.
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