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LG Bonn, 19.11.2003 - 2 O 603/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 19.11.2003 - 2 O 603/02
- OLG Köln, 30.06.2004 - 13 U 240/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1986 - VIII ZR 81/85
Formularmäßige Regelung einer Abschlußzahlung bei vertragsgemäßer Kündigung des …
Auszug aus LG Bonn, 19.11.2003 - 2 O 603/02
Allerdings sind außer der Gewinnanteilen noch weitere Teile des Aufwands der Klägerin abzuziehen, die infolge der Kündigung nicht realisiert worden sind, so die auf die spätere Zeit entfallenden Steuer-und Versicherungsanteile (vergl. BGH NJW 1986/1746(1748)).
- OLG Köln, 30.06.2004 - 13 U 240/03
Anspruch auf Restwertausgleich aus einem Leasingvertrag; Fristlose Kündigung nach …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. November 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 603/02 - wird zurückgewiesen.