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LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 106/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Frachtvertrag für den Verlust eines Diamant-Colliers; Sekundäre Darlegungslast eines Frachtführers hinsichtlich der Einzelheiten eines Verlusts; Verhältnis des Rechts des Frachtvertrages gem. §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) zu den ...
Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.03.2002 - 14 O 106/02
- LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 106/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 106/02
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Verletzung der Darlegungslast auch dann angenommen, wenn keine zeitnahen Feststellungen getroffen worden sind (zu Artikel 25 WA: Transportrecht 1996, 26;… im übrigen OLG Stuttgart a.a.O. und zuletzt BGH, Urteil vom 15.11.2001, I ZR 182/99, Seiten 14 ff). - OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein, …
Auszug aus LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 106/02
der Geschädigte plausible Gründe für grobes Verschulden des Frachtführers vorträgt (vgl. BGH Transportrecht 2001, 29, 33) oder der Schadensfall im Dunkeln liegt, weil er sich völlig im Verantwortungsbereich der Beklagten abgespielt hat (vgl. OLG Stuttgart Transportrecht 2002, 200, 201; OLG München, 23. Senat, Transportrecht 2002, 161, 162 f; OLG Köln Versicherungsrecht 2001, 1445 - 1447; OLG Düsseldorf Transportrecht 2002, 73, 74). - BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 106/02
Wie aus der zuletzt zitierten Entscheidung hervorgeht, hat sich grundsätzlich an der dargestellten Verteilung von Darlegungs- und Beweislast durch die Entscheidung vom 21.09.2002 (BGHZ 145, 170 = Transportrecht 2001, 29) nichts geändert.
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09
Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration
Ebenso wenig setzt Artikel 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ zwingend den Abschluss eines reinen Luftbeförderungsvertrages voraus, so dass die Beweisvermutung auch im Rahmen eines multimodalen Beförderungsvertrages greift (a. A. Kirchhof, TranspR 2007, 133, 136; wohl auch Gramming, TranspR 2009, 167, 269; Landgericht Bonn, TranspR 2003, 170, 171). - LG Düsseldorf, 12.11.2009 - 31 O 68/09
Nachweis des Nichtankommens von bestimmten Sendungen kann u.a. durch …
Dieses ist bereits deshalb nicht anwendbar, weil nicht ersichtlich ist, dass das Verbringen der Sendung zum Lufttransport im Sinne eines Zubringerdienstes als Teil der Gesamtbeförderung bei Vertragsabschluss in den Luftfrachtbrief aufgenommen wurde (vgl. LG Bonn, TranspR 2003, 170 ff). - LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 31 O 54/07
Anspruch auf Ersatz eines Transportschadensfalles; Ersatz des Verlustes eines …
Dieses ist bereits deshalb nicht anwendbar, weil nicht ersichtlich ist, dass das Verbringen der Sendung zum Lufttransport im Sinne eines Zubringerdienstes als Teil der Gesamtbeförderung bei Vertragsabschluss in den Luftfrachtbrief aufgenommen wurde (vgl. LG Bonn, TranspR 2003, 170 ff).