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   LG Bonn, 21.02.2018 - 1 O 118/17   

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https://dejure.org/2018,52354
LG Bonn, 21.02.2018 - 1 O 118/17 (https://dejure.org/2018,52354)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.02.2018 - 1 O 118/17 (https://dejure.org/2018,52354)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 1 O 118/17 (https://dejure.org/2018,52354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verkehrssicherung Übertragung Kontrolle Überwachung Verkehrssicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Fahrzeugs durch das windbedingte Umkippen des auf der Verkehrsinsel befindlichen provisorisch installierten Verkehrszeichens i.R.d. Übertragung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus LG Bonn, 21.02.2018 - 1 O 118/17
    Voraussetzung des Übergangs der Verkehrssicherungspflicht ist, dass die Übertragung klar und eindeutig vereinbart ist (BGH NJW 2008, 1440 Rn. 9; 1996, 2646 Rn. 13, zitiert nach juris).

    Die Kontroll- und Überwachungspflicht erstreckt sich grundsätzlich darauf, ob der nunmehr Sicherungspflichtige die übernommenen Sicherungspflichten auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 04.06.1996, Az.: VI ZR 75/95 Rn. 13, zitiert nach juris).

  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters

    Auszug aus LG Bonn, 21.02.2018 - 1 O 118/17
    Voraussetzung des Übergangs der Verkehrssicherungspflicht ist, dass die Übertragung klar und eindeutig vereinbart ist (BGH NJW 2008, 1440 Rn. 9; 1996, 2646 Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus LG Bonn, 21.02.2018 - 1 O 118/17
    Allerdings kommt es für die haftungsrechtliche Zurechnung vor allem darauf an, wer in der Lage gewesen, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (BGH, Urteil vom 02.02.2006, Az.: III ZR 159/05 Rn. 21, zitiert nach juris).
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