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   LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13   

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LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13 (https://dejure.org/2015,26657)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.05.2015 - 14 O 49/13 (https://dejure.org/2015,26657)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 14 O 49/13 (https://dejure.org/2015,26657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Haftung nach § 43 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Variable Vergütungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Die Geltendmachung von Forderungen könnte zur Wahrung der Ausschlussfrist dann nicht nötig sein, wenn der Gläubiger vor Ablauf der Ausschlussfrist die Ansprüche durch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, das in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auch in einer Lohnabrechnung zu sehen sein soll, vorbehaltslos ausweist und damit "streitlos" stellt (vgl. z.B. BAG, NZA 2003, 329, 332 mit zahlreichen weiteren Nachweisen der Rechtsprechung und Literatur, vgl. auch Anlagen zum Schriftsatz des Beklagten zu 1) vom 15.08.2013, Bl. ## ff d.A.).

    Nach dem LAG Berlin soll ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch Abrechnung auch zu einem Zeitpunkt mit diesen Rechtsfolgen möglich sein, in dem die Forderung bereits nach Ablauf der Ausschlussfrist verfallen war (LAG Berlin, Urteil vom 04.04.2001 - 6 Sa 479/01, unveröffentlicht, zitiert nach BAG, NZA 2003, 329, 332).

    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis soll zwischen zwei Parteien Ungewissheit bezüglich des Bestehens eines Anspruchs beseitigen, indem hiermit durch einseitiges Nachgeben des Schuldners zwischen den Parteien streitige Punkte in Bezug auf das Bestehen eines Anspruches endgültig geklärt werden (vgl. BAG, NZA 2003, 329, 331; BGHZ 66, 250, 253 f.).

    Mit Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses verzichtet der Schuldner regelmäßig auf die Geltendmachung aller Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die er kannte bzw. mit denen er rechnen musste (BAG, NZA 2003, 329, 332; Sprau in: Palandt, a.a.O., § 781 Rn. 4).

    Die strengen Anforderungen für diesen Einwand sind nicht erfüllt; insbesondere hat die Klägerin dem Beklagten zu 1.) die Geltendmachung des Anspruchs nicht durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen erschwert oder unmöglich gemacht (vgl. Krause a.a.O., § 64 Rn. 42; Neffke a.a.O., Giesen a.a.O., § 4 TVG Rn. 56) und/oder objektiv Vertrauensumstände gesetzt, aufgrund derer der Beklagte zu 1.) als Gläubiger davon ausgehen durfte, sein Anspruch werde ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt (st. Rspr., vgl. nur BAGE 14, 140, 145 f.; BAG, NZA 2000, 1236, 1238; BAG NZA 2003, 329, 331; s. auch: Preis a.a.O., § 218 BGB Rn. 68).

  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66

    Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Der BGH hat eine Gesamtschuld für das Verhältnis der Ansprüche des Eigentümers gegen den Dieb nach § 823 BGB und den Abnehmer aus § 816 Abs. 1 angenommen (BGHZ 52, 39 ff.).

    Es ist eine Tilgungsgemeinschaft gegeben, vergleichbar den entschiedenen Fällen BGHZ 52, 39, 42 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 914.

  • BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71

    Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Der Gesamtschuldnerausgleich wird gerade im vorliegenden Fall dem Interesse der Beteiligten besser gerecht als die starre Bestimmung des § 255 BGB (vgl. dazu auch BGHZ 59, 97, bei juris Tz. 16 ff).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Hierzu verhält sich die Entscheidung BGH NJW 2009, 2454, 2456, die offen lässt, ob die Gesellschaft zumindest nach Treu und Glauben verpflichtet ist, vorrangig den Versicherer in Anspruch zu nehmen (Tz.21), weil der Abschluss einer solchen Versicherung nicht festgestellt werden könne (vgl. aber OLG Köln, Urteil vom 02.09.2008, 9 U 151/07 und OLG München, Urteil vom 15.03.2005, beide auch bei juris).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 4 U 74/06

    Verfahrensrecht; Haftung des Geschäftsführers bzw. geschäftsführenden

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Während das erstere umstritten ist (ablehnend z.B.: OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2006, 4 U 74/06, auch bei juris, Tz.119; Krieger-Schneider, Managerhaftung, 2010, § 6, Rn. 60), ist herrschende Meinung, dass die Übernahme der Haftungsprivilegien für die Haftung der GmbH-Organe nicht gerechtfertigt ist.
  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 112/72

    Keine Anwendung der arbeitsrechtlichen Grundsätze über eine Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Es ist gerade Sinn der Bestellung der Organe, die Schwierigkeiten und Risiken der Leitung eines Unternehmens Personen zu übertragen, die diese beherrschen (BGH GmbHR 2001, 771, 773; BGH WM 1975, 467, 469; Schneider, a.a.O., Rn. 256 zu § 43 GmbHG; dort in Fußnote 1 auch eine Übersicht über den Meinungsstand).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Obwohl der Bruttobetrag nicht vollständig an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern öffentlich-rechtlichen Abzügen unterliegt, hat der Arbeitgeber durch deren Abführung dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Vermögenswert verschafft (BAG NZA 2003, 105, 106 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 16/09

    Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens einer Entreicherung im

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Ein weiteres Beispiel hierfür liegt vor, wenn ein GmbH-Geschäftsführer Gesellschaftsmittel unter evidentem Missbrauch der Vertretungsmacht an sich oder nahe Angehörige auszahlt (BGH DZWiR 2010, 211, 212; Schwab a.a.O., § 814 Rn. 8).
  • LG Bonn, 10.04.1995 - 10 O 390/94

    Haftungsprivileg eines Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftungsbeschränkung mögen auf die Mitglieder einer Vereinsführung (vgl. jetzt § 31 a BGB) zu übertragen sein (LG Bonn, NJW-RR 1995, 1435), nicht jedoch auf die Organe einer GmbH.
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
    Das hat der Beklagte zu 2) nicht getan, sondern vor dem Hintergrund der nicht abschließend geklärten Ansprüche (ausschließlich) den Verzicht erklärt (vgl. auch BGH NJW 2009, 1598; Peters/Jacoby in Staudinger, 2009, Rn. 33 zu § 214 BGB, Grohe in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Rn.7 zu § 214 BGB).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

  • OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 151/07

    Vertragliche Anschluss- und Führungsklausel bei unternehmensbezogener

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1991 - 5 U 256/90

    Haftung von Baubetreuer und Treuhänder

  • BGH, 25.06.2001 - II ZR 38/99

    Vornahme einer Auszahlung durch einen Prokuristen

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden

  • LAG Köln, 24.07.1984 - 6 Sa 509/84

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schadensersatzforderung; Tarifliche

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 239/06

    Vertretung des Aufsichtsrats einer Genossenschaft durch den

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

  • LAG Berlin, 04.04.2001 - 6 Sa 479/01
  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit der bis zur Zurückweisung des Beitritts von einem

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

  • LAG Köln, 08.01.2008 - 9 Sa 1170/07

    Schuldanerkenntnis - deklaratorisches

  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 404/93

    Entgeltfortzahlung - Ausschlußfrist

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • LG Essen, 06.09.2000 - 41 O 71/00
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZR 62/12

    Gewerberaummiete: Korrektur der Betriebskostenabrechnung nach Erstattung eines

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

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