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   LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16   

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LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16 (https://dejure.org/2017,64297)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.07.2017 - 3 O 344/16 (https://dejure.org/2017,64297)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 3 O 344/16 (https://dejure.org/2017,64297)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Bonn, 06.03.2017 - 17 O 156/16

    Beurteilung des Fortbestehens von Verbraucherdarlehensverträgen nach erklärtem

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Für den verständigen Leser bestehen keine Zweifel, dass die Regelung zur Verbindlichkeit des Antrags einen gänzlich anderen als denjenigen Zeitraum und Sachverhalt betrifft, für den das Widerrufsrecht besteht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.09.2015 - 13 W 33/15; LG Bonn, Urt. v. 06.03.2017 - 17 O 156/16; Urt. v. 18.10.2016 - 3 O 207/16).

    Auch ist gerichtsbekannt, dass Darlehensmittel aus dem Programm 124 der Kreditanstalt für Wiederaufbau nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und die Mittelgewährung im vorliegenden Fall mit einem auf den 31.03.2013 hinausgeschobenen Tilgungsbeginn günstige als für Wohnungsbaudarlehen zum fraglichen Zeitpunkt üblicherweise geltende Bedingungen aufweist (ebenso LG Bonn, Urt. v. 06.03.2017 - 17 O 156/16).

    Das in § 494 Abs. 6 BGB a.F. eingeräumte außerordentliche Kündigungsrecht setzt innerhalb eines abgestuften Sanktionensystems wiederum das Fehlen einer - nach Abs. 1 gebotenen - Pflichtangabe zur Laufzeit oder zum Kündigungsrecht voraus (ebenso LG Bonn, Urt. v. 06.03.2017 - 17 O 156/16; a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 15.10.2015 - 8 U 241/15).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Im Übrigen hat der Gesetzgeber mit der nunmehr in Gesetzesrang stehenden Musterbelehrung der Anlage 6 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 27.07.2011 (im Folgenden a.F.) und der dort ebenfalls nicht abschließenden Aufzählung der Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB a.F. zum Ausdruck gebracht, dass dem Verbraucher eine Lektüre des Gesetzestextes zumutbar ist (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15; OLG Köln, Beschl. v. 06.07.2016 - 13 U 103/14).

    Der Unternehmer muss nicht genauer formulieren als der Gesetzgeber (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15).

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Danach kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkungen der Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, dass dem Muster des Gesetzgebers sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15; Urt. v. 12.11.2015 - I ZR 168/14).

    Auch kann dahinstehen, ob die Beklagte mit der folglich gesetzlich nicht gebotenen Aufnahme einer Widerrufsbelehrung den Klägern ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen wollte (zurückhaltend insoweit BGH, Urt. v. 12.11.2015 - I ZR 168/14).

  • OLG Köln, 03.07.2017 - 12 U 86/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Schließlich begegnen auch Angabe und Berechnung des Zinsbetrages keinen Bedenken, insbesondere stand es der Beklagten frei, diesen nach der kaufmännischen Zinsberechnungsmethode zu ermitteln (OLG Köln, Urt. v. 03.07.2017 - 12 U 86/16).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2017 - 12 U 66/16

    Anfechtbarkeit der unentgeltlichen Bestellung einer Sicherheit für einen einem

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Die Zulässigkeit bedarf keiner Klärung, wenn - wie hier - die sachliche Unbegründetheit der Klage feststeht (BGH, Urt. v. 25.01.2012 - XII ZR 139/09: OLG Köln, Urt. v. 06.04.2017 - 12 U 66/16).
  • OLG Köln, 02.03.2017 - 12 U 26/16
    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Die für Distanzgeschäfte typischen Defizite, insbesondere die eingeschränkten Möglichkeiten zur Prüfung der Vertragsleistung und Erörterung von beabsichtigten Vertragsinhalts, bestehen nicht, wenn dem - wie vorliegend - mit dem Vermittler als Ansprechpartner zur Verfügung stand (OLG Köln, Urt. v. 02.03.2017 - 12 U 26/16).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 6 U 171/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Erforderlichkeit der Hervorhebung von Pflichtangaben

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a. F. beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine klar und verständlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist, die ihm einschließlich der Pflichtangaben nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB und § 492 Abs. 2 BGB, in der Fassung vom 27.07.2011 bzw. 24.07.2010 (im Folgenden: a.F.), seine Rechte deutlich macht (BGH, Urt. v. 23.02.2016 - XI ZR 549/14; OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.11.2015 - 6 U 171/15).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Danach kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkungen der Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, dass dem Muster des Gesetzgebers sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15; Urt. v. 12.11.2015 - I ZR 168/14).
  • OLG Köln, 06.07.2016 - 13 U 103/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Im Übrigen hat der Gesetzgeber mit der nunmehr in Gesetzesrang stehenden Musterbelehrung der Anlage 6 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 27.07.2011 (im Folgenden a.F.) und der dort ebenfalls nicht abschließenden Aufzählung der Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB a.F. zum Ausdruck gebracht, dass dem Verbraucher eine Lektüre des Gesetzestextes zumutbar ist (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15; OLG Köln, Beschl. v. 06.07.2016 - 13 U 103/14).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16
    Denn ein derartiges Widerrufsrecht unterläge in seiner Ausgestaltung nicht strengen Anforderungen der gesetzlichen Belehrungspflicht (BGH, Urt. v. 22.05.2012 - II ZR 233/10).
  • OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die

  • OLG Koblenz, 15.10.2015 - 8 U 241/15
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZR 139/09

    Nachehelicher Unterhalt: Störung der Geschäftsgrundlage wegen der Möglichkeit der

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

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