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   LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07   

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https://dejure.org/2008,28177
LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07 (https://dejure.org/2008,28177)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.10.2008 - 3 O 181/07 (https://dejure.org/2008,28177)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 3 O 181/07 (https://dejure.org/2008,28177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Übermäßiger oder ungewöhnlicher Verschleiß als Sachmangel eines Gebrauchtwagens - Nutzungsausfallentschädigung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als übermäßige oder ungewöhnliche Verschleißerscheinungen und Abweichung vom durchschnittlichen Zustand i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB bei einer Laufleistung von über 90.000 km; Eingreifen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    a) Die Beurteilung der Frage, ob die Pflichtverletzung eines Schuldners unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine Abwägung der Interessen des Gläubigers an einer Rückabwicklung des Vertrages und der des Schuldners am Bestand des Vertrages unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (BGH, NJW 2006, 1960, 1961).

    Bei dieser Regelung handelt es sich, wie schon § 441 Abs. 1 Satz 2 BGB zeigt, um eine Ausnahme zu dem bei einer Pflichtverletzung grundsätzlich eröffneten Rücktrittsrecht, das nur in dem Ausnahmefall der Unerheblichkeit ausgeschlossen sein soll, weil nur dann das Interesse des Käufers an der Rückabwicklung in der Regel geringer ist und der Verkäufer unzumutbar belastet würde (BGH, NJW 2006, 1960, 1961).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2005 - 3 U 8/04

    Sachmangel eines Pkw bei Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit durch Verwendung

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Bereits bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises (OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696) und bei einer Abweichung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 5 % von den Angaben im Verkaufsprojekt (OLG Düsseldorf, NJW 2005, 3504, 3505) wurde aber Unerheblichkeit verneint.
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03

    Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Die Üblichkeit ist vielmehr auch an dem faktischen Niveau zu messen, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreicht haben und das inzwischen die Markterwartung prägt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • KG, 10.01.2005 - 26 U 96/04

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen irreführender Objektbeschreibung bei

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Dieser Anspruch betrifft insbesondere auch Mangelfolgeschäden, zu denen auch die Kosten für die Besichtigung der Kaufsache nach Vertragsschluss und die Aufwendungen für die gutachterliche Feststellung des Zustandes der Kaufsache zählen (KG Berlin NJW-RR 2006, 1213, 1215).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Vielmehr ist auch § 323 Abs. 5 S. 2 BGB einschränkend auszulegen (BGH, NJW 2007, 2111, 2112; OLG Köln VRR 2008, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060, 1061 ) .
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Diese Verschleißerscheinungen fallen vielmehr in die Risikosphäre des Käufers (BGH NJW 2006, 434).
  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Der Anspruch beschränkt sich in der Regel jedoch auf die für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung notwendige Zeit, weil der Geschädigte aufgrund der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung ohne vorwerfbares schuldhaftes Zögern innerhalb angemessener Frist vorzunehmen (OLG Naumburg NJW 2004, 3191).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Die Üblichkeit ist vielmehr auch an dem faktischen Niveau zu messen, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreicht haben und das inzwischen die Markterwartung prägt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Dieser Schadensersatzanspruch kann nach allgemeinen Regeln auch im Hinblick auf die entgangene Nutzungsmöglichkeit durch Lieferung einer mangelhaften Sache geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 2008, 911 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
    Vielmehr ist auch § 323 Abs. 5 S. 2 BGB einschränkend auszulegen (BGH, NJW 2007, 2111, 2112; OLG Köln VRR 2008, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060, 1061 ) .
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf

  • OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

  • LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10

    Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu

    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil sich der Beklagte nach der in dem Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.10.2008 - 3 O 181/07 - ausgesprochenen Feststellung seit dem 07.09.2006 mit der Rücknahme des Fahrzeugs im Annahmeverzug befand (vgl. Reinking/Eggert , Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 596).

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem rechtskräftigen Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.10.2008 - 3 O 181/07 - (vgl. Bl. 6ff. GA) Bezug genommen.

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