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   LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10   

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LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10 (https://dejure.org/2011,46917)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.10.2011 - 10 O 330/10 (https://dejure.org/2011,46917)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 10 O 330/10 (https://dejure.org/2011,46917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Ungeeignetheit der Gasanlage für den technischen Betrieb des Fahrzeuges; Durchbrechung der Rangordnung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Rücktritt gegenüber der Nacherfüllung; Nichteinhaltung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Ungeeignetheit der Gasanlage für den technischen Betrieb des Fahrzeuges; Durchbrechung der Rangordnung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Rücktritt gegenüber der Nacherfüllung; Nichteinhaltung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Da die Rückgabe bisher nicht erfolgt ist, kann die Verkäuferin nur dadurch in Schuldnerverzug geraten sein, dass ihr die Kaufsache in Annahmeverzug begründender Art und Weise angeboten worden ist (vgl. BGH NJW 2005, 2848 [2851] - VIII ZR 275/04; Reinking/Eggert , Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 647).

    Dies gilt auch dann, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Holschuld handelt, bei der ein wörtliches Angebot i. S. d. § 295 BGB ausreichend ist (vgl. BGH NJW 2005, 2848 [2851] - VIII ZR 275/04; OLG Karlsruhe NJW 2008, 925 [927] - 7 U 169/06).

    Denn unter Berücksichtigung des Umstandes eines erheblichen Zeitablaufs und einer damit einhergehenden Steigerung der Laufleistung, konnte das ursprüngliche Angebot nur als erhebliche Zuvielforderung verstanden werden (vgl. BGH NJW 2005, 2848 [2851] - VIII ZR 275/04; s. auch BGH NJW 1991, 1286 [1288] - XI ZR 217/89).

  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    I. R. d. rechtlichen Einordnung müssen alle Umstände des Falles Berücksichtigung finden (BGH NJW 2003, 580 [581] - VII ZR 360/01).

    Eine die Fristsetzung entbehrlich machende Erfüllungsverweigerung muss nicht zwingend durch ein vorprozessuales Verhalten begründet sein, sondern kann auch aus einem Prozessverhalten (z. B. einem Klageabweisungsantrag) resultieren (BVerfG ZGS 2006, 470 ff. [Rn. 35] - 1 BvR 2389/04; BGH NJW 1984, 1460 [1461] - VII ZR 139/82; BGH NJW 2003, 580 [581] - VII ZR 360/01; LG Bonn NJW 2004, 74 [75] - 10 O 27/03).

    Denn die Erhebung der peremptorischen Einrede diente nicht nur der Erreichung eines Prozessziels, sondern manifestierte hinreichend, dass die Beklagte endgültig nicht mehr bereit war/ist, die behaupteten Mängel zu beseitigen (vgl. BGH NJW 2003, 580 [581] - VII ZR 360/01).

  • LG Bonn, 30.10.2003 - 10 O 27/03

    Verdacht der schwerwiegenden Mangelhaftigkeit der Kaufsache als Sachmangel im

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Solche hat der Kläger nicht vorgetragen; insbesondere nicht, dass es sich um eine bewusst wahrheitswidrige Aussage gehandelt hat, die die Schwelle der arglistigen Täuschung überschritten hat (vgl. LG Bonn NJW 2004, 74 [75] - 10 O 27/03; AnwK- Büdenbender , BGB, 1. Aufl. 2005, § 440 Rn. 18; Reinking/Eggert , Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 503, 1738 ff.).

    Eine die Fristsetzung entbehrlich machende Erfüllungsverweigerung muss nicht zwingend durch ein vorprozessuales Verhalten begründet sein, sondern kann auch aus einem Prozessverhalten (z. B. einem Klageabweisungsantrag) resultieren (BVerfG ZGS 2006, 470 ff. [Rn. 35] - 1 BvR 2389/04; BGH NJW 1984, 1460 [1461] - VII ZR 139/82; BGH NJW 2003, 580 [581] - VII ZR 360/01; LG Bonn NJW 2004, 74 [75] - 10 O 27/03).

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    An die Leistungsverweigerung sind hohe Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen (BGH NJW 2006, 1195 [1197] - VIII ZR 49/05; NJW 2009, 2532 [2533] - VIII ZR 247/06).

    Da das Bestreiten von Mängeln ein prozessuales Recht des Schuldners darstellt, lässt sich eine solche endgültige Verweigerungshaltung der Beklagten bei isolierter Betrachtung auch nicht daraus ableiten, dass diese im Prozess die Fehlerhaftigkeit des Fahrzeuges insgesamt in Abrede stellte und nicht mehr - wie i. R. d. vorprozessualen Verhaltens - die Mangelhaftigkeit mit Nichtwissen bestritt (vgl. BGH NJW 2006, 1195 [1197] - VIII ZR 49/05).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06

    Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Unerheblich ist dabei, dass die Erfüllungsverweigerung nach der Erklärung des Rücktritts erfolgt ist (OLG Karlsruhe NJW 2008, 925 [926] - 7 U 169/06).

    Dies gilt auch dann, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Holschuld handelt, bei der ein wörtliches Angebot i. S. d. § 295 BGB ausreichend ist (vgl. BGH NJW 2005, 2848 [2851] - VIII ZR 275/04; OLG Karlsruhe NJW 2008, 925 [927] - 7 U 169/06).

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Denn unter Berücksichtigung des Umstandes eines erheblichen Zeitablaufs und einer damit einhergehenden Steigerung der Laufleistung, konnte das ursprüngliche Angebot nur als erhebliche Zuvielforderung verstanden werden (vgl. BGH NJW 2005, 2848 [2851] - VIII ZR 275/04; s. auch BGH NJW 1991, 1286 [1288] - XI ZR 217/89).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01

    Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Das Gericht geht bei der Wertermittlung von der im Rahmen des § 287 Abs. 2 ZPO anerkannten Methode der linearen Wertschwundberechnung aus, wonach sich die Gebrauchsvorteile wie folgt berechnen: Gebrauchsvorteil = Bruttokaufpreis × gefahrene Kilometer : mutmaßliche Gesamtlaufleistung (vgl. BGH NJW 1983, 2194 [2195] - VIII ZR 91/82; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1950 [1951] - 14 U 154/01; ausf. Reinking/Eggert , Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 615 ff.; Buschbell- Otting , Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl. 2009, § 39 Rn. 196 ff. m. zahlr. w. N.).
  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Da die Nacherfüllung - hier in Form der Nachbesserung - einen modifizierten Erfüllungsanspruch darstellt (vgl. BT-DruckS. 14/6040, S. 221; BGH NJW 2008, 2837 [2838] - VIII ZR 211/07; NJW 2011, 2278 [2283] - VIII ZR 220/10), der sich jeweils nur auf den ursprünglichen Primäranspruch bezieht und daher für jeden Kaufgegenstand gesondert besteht, müssen die Reparaturversuche an dem Vorgängerfahrzeug bei der Ermittlung der Anzahl möglicher Nachbesserungsversuche i. S. d. § 440 S. 1 Var. 2, S. 2 BGB gänzlich unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Da die Nacherfüllung - hier in Form der Nachbesserung - einen modifizierten Erfüllungsanspruch darstellt (vgl. BT-DruckS. 14/6040, S. 221; BGH NJW 2008, 2837 [2838] - VIII ZR 211/07; NJW 2011, 2278 [2283] - VIII ZR 220/10), der sich jeweils nur auf den ursprünglichen Primäranspruch bezieht und daher für jeden Kaufgegenstand gesondert besteht, müssen die Reparaturversuche an dem Vorgängerfahrzeug bei der Ermittlung der Anzahl möglicher Nachbesserungsversuche i. S. d. § 440 S. 1 Var. 2, S. 2 BGB gänzlich unberücksichtigt bleiben.
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 2389/04

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fehlerhafte und nicht

    Auszug aus LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10
    Eine die Fristsetzung entbehrlich machende Erfüllungsverweigerung muss nicht zwingend durch ein vorprozessuales Verhalten begründet sein, sondern kann auch aus einem Prozessverhalten (z. B. einem Klageabweisungsantrag) resultieren (BVerfG ZGS 2006, 470 ff. [Rn. 35] - 1 BvR 2389/04; BGH NJW 1984, 1460 [1461] - VII ZR 139/82; BGH NJW 2003, 580 [581] - VII ZR 360/01; LG Bonn NJW 2004, 74 [75] - 10 O 27/03).
  • OLG Celle, 26.07.2006 - 7 U 2/06

    Entbehrlichkeit der Frist zur Nacherfüllung beim Kaufvertrag; Verweigerung der

  • BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82

    Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 91/82

    Schätzung des Wertverlustes eines Pkw

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Ist dies der Fall, ist ihm eine Nacherfüllung regelmäßig nicht (mehr) zuzumuten (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamm, aaO; OLG Bamberg, aaO; LG Zweibrücken, aaO; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 330/10, juris Rn. 27).
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