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   LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07   

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https://dejure.org/2007,21808
LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07 (https://dejure.org/2007,21808)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.11.2007 - 1 O 99/07 (https://dejure.org/2007,21808)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. November 2007 - 1 O 99/07 (https://dejure.org/2007,21808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachahmung einer Handtasche

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VWG §§ 3, 4 Nr. 9a, 9b
    Nachahmung einer Handtasche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer unlauteren Nachahmung der wettbewerbsrechtlichen Eigenart einer Handtasche; Möglichkeit eines wettbewerbsrechtlichen Schutzes von nicht geschützten Gegenständen gegen Nachahmung; Voraussetzungen für einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    2.) Entgegen der Ansicht der Beklagten weisen die Handtaschenmodelle aus der Modellreihe "M" der Klägerinnen eine wettbewerbliche Eigenart auf (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.03.2006; Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 19.07.2006; vgl. auch BGH GRUR 2007, S. 795 [juris-Rz. 25]).

    Das entspricht jedenfalls für Handtaschen der gehobenen Preisklasse auch der Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. BGH GRUR 2007, S. 795 [juris-Rz. 13].

    Eine Ausnutzung der Wertschätzung der Taschen der Modellreihe "M" kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Gefahr der Täuschung zwar nicht bei den Abnehmern der Taschen der Beklagten eintritt, wohl aber bei dem Publikum, das bei den Käufern diese Taschen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird (BGH GRUR 2007, S. 795 [Leitsatz]; BGH GRUR 1985, S. 876, 878).

    Nicht ausreichend ist insoweit allerdings, dass durch die Herbeiführung von bloßen Assoziationen an ein fremdes Produkt Aufmerksamkeit geweckt wird (BGH GRUR 2007, S. 795 [juris - Rz. 44]; BGHZ 161, S. 204, 215).

    Da die Gefahr einer Herkunftstäuschung nicht besteht, stellt der Vertrieb bzw. das Anbieten der streitbefangenen Tasche seitens der Beklagten auch keine unangemessene Beeinträchtigung der Wertschätzung der "M" - Modelle der Klägerinnen dar (vgl. BGH GRUR 2007, S. 795 [juris - Rz. 48].

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Nicht ausreichend ist insoweit allerdings, dass durch die Herbeiführung von bloßen Assoziationen an ein fremdes Produkt Aufmerksamkeit geweckt wird (BGH GRUR 2007, S. 795 [juris - Rz. 44]; BGHZ 161, S. 204, 215).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Demnach können Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung bei dem angesprochenen Verkehrskreis besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (BGH GRUR 2005, S. 600; BGH WRP 2005, S. 88; OLG Köln, Urteil vom 24.03.2006).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Demnach können Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung bei dem angesprochenen Verkehrskreis besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (BGH GRUR 2005, S. 600; BGH WRP 2005, S. 88; OLG Köln, Urteil vom 24.03.2006).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Dabei kommt es auf die Gesamtwirkung der beiderseitigen Erzeugnisse an (BGH GRUR 2002, S. 626, 632).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Diese wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn der Verkehr mit der konkreten Ausgestaltung oder mit bestimmten Merkmalen eines Erzeugnisses eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet und deshalb eine Irreführung des Verkehrs zu befürchten ist (vgl. BGH GRUR 2006, S. 79, 81; BGH GRUR 2002, S. 275, 276; OLG Köln, Urteil vom 24.03.2006).
  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Eine Ausnutzung der Wertschätzung der Taschen der Modellreihe "M" kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Gefahr der Täuschung zwar nicht bei den Abnehmern der Taschen der Beklagten eintritt, wohl aber bei dem Publikum, das bei den Käufern diese Taschen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird (BGH GRUR 2007, S. 795 [Leitsatz]; BGH GRUR 1985, S. 876, 878).
  • OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 115/05

    "Faltbare Taschen" - Zum Nachahmungsschutz bei modischen Taschen

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Sie verweisen ferner auf Urteile des Oberlandesgerichts Köln vom 24.03.2006 (6 U 115/05) und des Landgerichts Frankfurt / Main vom 19.07.2006 (2-06 O 85/06) sowie auf einen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 27.11.2006 (12 O 423/06).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Diese wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn der Verkehr mit der konkreten Ausgestaltung oder mit bestimmten Merkmalen eines Erzeugnisses eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet und deshalb eine Irreführung des Verkehrs zu befürchten ist (vgl. BGH GRUR 2006, S. 79, 81; BGH GRUR 2002, S. 275, 276; OLG Köln, Urteil vom 24.03.2006).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

    Auszug aus LG Bonn, 21.11.2007 - 1 O 99/07
    Das Argument der Klägerinnen, der Verkehr gehe bei dem geringen Preis der Tasche der Beklagten von einer billigen Zweitmarke der Klägerinnen aus (vgl. BGH GRUR 1999, S. 1106) verkennt, dass die Tasche der Beklagten zu weit von der "M" - Tasche entfernt ist, als dass sie den Klägerinnen zugeordnet werden würde.
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