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LG Bonn, 22.01.2016 - 21 Qs 72/15, 21 Qs - 660 Js 405/14 - 72/15 |
Zitiervorschläge
LG Bonn, Entscheidung vom 22.01.2016 - 21 Qs 72/15, 21 Qs - 660 Js 405/14 - 72/15 (https://dejure.org/2016,23206)
LG Bonn, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 21 Qs 72/15, 21 Qs - 660 Js 405/14 - 72/15 (https://dejure.org/2016,23206)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigerbestellung trotz Änderung der Beurteilung; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Rücknahme einer Verteidigerbestellung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
§ 140 StPO
Gute Neuigkeiten für Pflichtverteidiger: Keine Rücknahme der Verteidigerbestellung, wenn sich die Beurteilung ihrer Notwendigkeit nachträglich ändert
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 05.11.2015 - 204 Ds 60/15
- LG Bonn, 22.01.2016 - 21 Qs 72/15, 21 Qs - 660 Js 405/14 - 72/15
- AG Siegburg, 31.08.2016 - 204 Ds 60/15
- LG Bonn, 23.03.2017 - 29 Qs 5/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54
Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung - …
- OLG Köln, 29.08.1989 - Ss 427/89
Verfahrensrüge wegen Verhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers trotz …
Auszug aus LG Bonn, 22.01.2016 - 21 Qs 72/15
Zum einen handelt es sich um ein vorbereitendes Sachverständigengutachten, dessen Inhalt sich in der Hauptverhandlung noch ändern kann und das bisher nur auf beschränkter Faktengrundlage erstellt werden konnte, und zum anderen reicht allein die Tatsache, dass ein Sachverständigengutachten notwendig war, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären, für das Vorliegen einer schwierigen Sach- und Rechtslage aus, da es in diesem Fall auf die Kenntnis der Akten ankommt (OLG Köln, Beschl. v. 29.08.1989 - Ss 427/89 - 198; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2002 - 2 Ws 88/02). - OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02
Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem …
Auszug aus LG Bonn, 22.01.2016 - 21 Qs 72/15
Zum einen handelt es sich um ein vorbereitendes Sachverständigengutachten, dessen Inhalt sich in der Hauptverhandlung noch ändern kann und das bisher nur auf beschränkter Faktengrundlage erstellt werden konnte, und zum anderen reicht allein die Tatsache, dass ein Sachverständigengutachten notwendig war, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären, für das Vorliegen einer schwierigen Sach- und Rechtslage aus, da es in diesem Fall auf die Kenntnis der Akten ankommt (OLG Köln, Beschl. v. 29.08.1989 - Ss 427/89 - 198; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2002 - 2 Ws 88/02).