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   LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16   

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https://dejure.org/2017,61031
LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16 (https://dejure.org/2017,61031)
LG Bonn, Entscheidung vom 22.09.2017 - 1 O 184/16 (https://dejure.org/2017,61031)
LG Bonn, Entscheidung vom 22. September 2017 - 1 O 184/16 (https://dejure.org/2017,61031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verjährungsbeginn, Verschulden bei Schadenersatz, Vertragsabschluss, Vergabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus vorvertraglicher Pflichtverletzung wegen einer den Grundsätzen des Vergaberechts nicht entsprechenden und rechtswidrigen Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen rechtswidriger Ausschreibung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Dabei bedarf es bei Schadensersatzansprüchen für die Entstehung des Anspruches im verjährungsrechtlichen Sinne keiner Fälligkeit im Sinne einer Bezifferbarkeit eines konkreten Schadensbetrages, weil insoweit die objektive Möglichkeit genügt, eine verjährungshemmende Feststellungsklage zu erheben (BGH, Urteil vom 15.03.2016 - IX ZR 122/14 = NJW-RR 2016, 1187, 1188f. = juris Rd.28; BGH, Urteil vom 23.03.1987 - II ZR 190/86 = BGHZ 100, 228ff. = juris Rd.16; MüKo/Grothe, aaO., § 199 Rd.4).

    Die danach erforderliche Kenntnis - oder grob fahrlässige Unkenntnis - der anspruchsbegründenden Tatsachen ist bereits dann zu bejahen, wenn der vermeintlich Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Umstände in der Lage wäre eine Erfolg versprechende, wenngleich nicht risikolose Feststellungsklage zu erheben (vgl. auch zum Nachfolgenden: BGH, Urteil vom 15.03.2016 - IX ZR 122/14 = NJW-RR 2016, 1187, 1188f. = juris Rd.28).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Der persönlichen Kenntnis der Organe der Klägerin bedurfte es für § 199 Abs. 1 Ziffer 2. BGB nicht, da es im Interesse der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Verjährungsrechts insoweit allein auf die Kenntnis eines rechtskundigen Dritten ankommt (vgl. BGH NJW 2014, 3713, 3175 Rd.35; BGH NJW-RR 2009, 5476, 548 Rd.19; Jauernig/Mansell, BGB, 16.Aufl. 2015, § 199 Rd.5 jeweils m.w.N.), die nach alledem unzweifelhaft zu bejahen ist.

    Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann geboten, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage bestünde, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH NJW 2014, 3713, 3175 Rd.35; BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VII ZR 99/12 = BeckRS 2013, 02662 = juris Rd.48).

  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Dabei bedarf es bei Schadensersatzansprüchen für die Entstehung des Anspruches im verjährungsrechtlichen Sinne keiner Fälligkeit im Sinne einer Bezifferbarkeit eines konkreten Schadensbetrages, weil insoweit die objektive Möglichkeit genügt, eine verjährungshemmende Feststellungsklage zu erheben (BGH, Urteil vom 15.03.2016 - IX ZR 122/14 = NJW-RR 2016, 1187, 1188f. = juris Rd.28; BGH, Urteil vom 23.03.1987 - II ZR 190/86 = BGHZ 100, 228ff. = juris Rd.16; MüKo/Grothe, aaO., § 199 Rd.4).

    Zwar bestehen unter dem Aspekt der Zumutbarkeit Bedenken, von einem vermeintlich Geschädigten zur Verjährungshemmung die Erhebung einer Feststellungsklage selbst dann zu verlangen, wenn noch völlig offen ist, ob ein pflichtwidriges mit einem Risiko behaftetes Verhalten überhaupt zu einem Schaden führt (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.03.1987 - II ZR 190/86, aaO. = juris Rd.16; Henrich/Spindler in Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 2016, § 199 Rd.14; MüKo/Grothe, aaO., § 199 Rd.4).

  • OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Im Anschluss an die Beschlüsse des Vergabesenates des OLG Dresden vom 02.08.2011 - WVerg 4/11 - und vom 28.11.2013 - Verg 6/13 - (Anlagen K4 und K5 zur Klageschrift) sei die Ausschreibung wegen eines Verstoßes gegen das GWB rechtswidrig gewesen und ihr die Beklagte deshalb zum Schadensersatz verpflichtet.
  • OLG Dresden, 28.11.2013 - Verg 6/13

    Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Im Anschluss an die Beschlüsse des Vergabesenates des OLG Dresden vom 02.08.2011 - WVerg 4/11 - und vom 28.11.2013 - Verg 6/13 - (Anlagen K4 und K5 zur Klageschrift) sei die Ausschreibung wegen eines Verstoßes gegen das GWB rechtswidrig gewesen und ihr die Beklagte deshalb zum Schadensersatz verpflichtet.
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann geboten, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage bestünde, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH NJW 2014, 3713, 3175 Rd.35; BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VII ZR 99/12 = BeckRS 2013, 02662 = juris Rd.48).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Die nach der Rechtsansicht der Klägerin bestehende vorvertragliche Pflichtverletzung der Beklagten begründet unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche eines übergangenen Bieters aus Verschulden bei Vertragsschluss (vgl. etwa BGH, Urteil vom 09.06.2011 - X ZR 143/10 = NZBau 2011, 498ff. = juris Rd.9ff.).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16
    Denn der streitgegenständliche Vertrag führte nach dem Klägervorbringen schon bei seinem Abschluss im Jahre 2011 zu einer ihr nachteiligen Belastung mit einer uneingeschränkten Leistungs- und Erfüllungspflicht (vgl. auch BGH NJW-RR 2010, 606 Rd.12; Palandt/Ellenberger, aaO., § 199 Rd.15 m.w.N.).
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