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   LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16   

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https://dejure.org/2016,55830
LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16 (https://dejure.org/2016,55830)
LG Bonn, Entscheidung vom 22.12.2016 - 27 Qs 23/16 (https://dejure.org/2016,55830)
LG Bonn, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 27 Qs 23/16 (https://dejure.org/2016,55830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung beim Insolvenzverwalter; Gewichtige Anhaltspunkte für einen möglichen Verlust von Beweismitteln ohne Durchsuchung; Kooperation des Insolvenzverwalters mit den Ermittlungsbehörden

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Durchsuchung der Geschäftsräume des Insolvenzverwalters nur bei zu befürchtendem Verlust von Beweismitteln

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Durchsuchung der Geschäftsräume des Insolvenzverwalters nur bei zu befürchtendem Verlust von Beweismitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 886
  • NZI 2017, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Vielmehr bedingt das Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene in diesen Fällen tiefgreifender Grundrechtsverletzungen die Rechtmäßigkeit eines Eingriffs auch nachträglich überprüfen lassen kann (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1999, 273; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., Vor § 296 Rz. 18a m.w.N).
  • LG Potsdam, 08.01.2007 - 25 Qs 60/06

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Vielmehr bedingt das Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene in diesen Fällen tiefgreifender Grundrechtsverletzungen die Rechtmäßigkeit eines Eingriffs auch nachträglich überprüfen lassen kann (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1999, 273; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., Vor § 296 Rz. 18a m.w.N).
  • LG Berlin, 09.04.2008 - 523 Qs 35/08

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses in einem

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Eine Durchsuchung beim Insolvenzverwalter ist deshalb erst dann möglich, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Beweismittel ohne Durchsuchung verloren gehen könnten und dadurch die Ermittlungen beeinträchtigt werden (LG Potsdam, a.a.O.; LG Berlin ZInsO 2008, 865).
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Das Beschwerdegericht darf zur Begründung seiner Entscheidung daher keine Erkenntnisse heranziehen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren, etwa, weil sie erst durch die Durchsuchung gewonnen wurden (vgl. BVerfG NJW 2011, 291).
  • LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13

    Durchsuchung, Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit, Herausgabeverlangen

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
  • LG Ulm, 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07

    Bestehen eines Verwertungsverbotes im Strafverfahren für die vom Gemeinschuldner

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Hierzu hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 37) ein strafprozessuales Verwertungsverbot entwickelt für diejenigen Angaben, die der Gemeinschuldner wegen des ihm gesetzlich auferlegten Zwangs zur Selbstbezichtigung zu offenbaren hatte.
  • LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Durchsuchung von Kanzleiräumen und

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; bloße

    Auszug aus LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfG StV 2010, 665 m.w.N.).
  • LG Köln, 03.03.2020 - 106 Qs 10/19
    Die ausdrückliche Umstellung auf einen Feststellungsantrag ist hierfür nicht erforderlich (vgl. LG Bonn, Beschl. v. 22.12.2016, Az. 27 Qs 23/16 -, Rn. 15, juris).
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