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LG Bonn, 24.09.2014 - 1 O 29/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegehren gegen einen Landesbetrieb wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung; Umfang der Überwachungs- und Sicherungspflicht durch denVerkehrssicherungspflichtigen im Hinblick auf die Kontrolle der Bäume
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Amtshaftungsanspruch durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei …
Auszug aus LG Bonn, 24.09.2014 - 1 O 29/14
Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329). - BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Auszug aus LG Bonn, 24.09.2014 - 1 O 29/14
Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329). - BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen
Auszug aus LG Bonn, 24.09.2014 - 1 O 29/14
Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329). - OLG Hamm, 04.11.2013 - 11 U 38/13
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich von Straßenbäumen …
Auszug aus LG Bonn, 24.09.2014 - 1 O 29/14
Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329). - BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03
Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume
Auszug aus LG Bonn, 24.09.2014 - 1 O 29/14
Beweisbelastet für die Ursächlichkeit einer etwaigen Pflichtverletzung für den Schaden ist der Geschädigte, allerdings kann er sich darauf beschränken, die Amtspflichtverletzung und den nachfolgenden Schaden zu beweisen, soweit nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht (BGH NJW 2004, 1381;… Palandt, BGB, 72. Aufl., § 839 Rn. 84).