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   LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05   

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https://dejure.org/2008,28668
LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05 (https://dejure.org/2008,28668)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.04.2008 - 18 O 60/05 (https://dejure.org/2008,28668)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. April 2008 - 18 O 60/05 (https://dejure.org/2008,28668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Honorierungsansprüchen aufgrund einer erteilten Vorsorgevollmacht gem. § 611 BGB; Darlegungslast und Beweislast bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Festlegung eines Mindestzeittaktes von 15 Minuten bei tatsächlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 04.11.1992 - 27 U 61/92

    Beweislast Leistungskondition

    Auszug aus LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05
    Aus der Tatsache des Eingriffs des Schuldners in die geschützte Vermögensposition des Gläubigers ergibt sich in aller Regel bereits die Rechtsgrundlosigkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1993, 939, 940).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05
    Zwar kann dem als Bereicherungsschuldner in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine gegebenenfalls gesteigerte sekundäre Behauptungslast dahingehend obliegen, dass von ihm im Rahmen des Zumutbaren insbesondere das substanziierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 556; BGH, NJW 1999, 2887 [2888] m.w. Nachw.).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05
    Zwar kann dem als Bereicherungsschuldner in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine gegebenenfalls gesteigerte sekundäre Behauptungslast dahingehend obliegen, dass von ihm im Rahmen des Zumutbaren insbesondere das substanziierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 556; BGH, NJW 1999, 2887 [2888] m.w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Auszug aus LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass ein 15-minütiger Zeittakt - wie das OLG Düsseldorf eindrucksvoll dargelegt hat - zu einer erheblichen Benachteiligung des Mandanten bzw. des Betreuten führen kann, wenn Gespräche von nur wenigen Sekunden Dauer jeweils mit einem vollen Zeittakt zur Abrechnung gebracht werden (Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2006, Az.: 24 U 196/04 = NJW-RR 2007, 129, 131 - für eine AGB-Klausel).
  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 165/93

    Beweislast beim Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktion - Feststellung des

    Auszug aus LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05
    Jedoch kann er sich dabei regelmäßig darauf beschränken, die vom Schuldner behaupteten Rechtsgründe auszuräumen (BGH, NJW-RR 1995, 130 = ZIP 1995, 456 [457] m.w. Nachw.; BGH,NJW-RR 1991, 574 f).
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 98/89

    Schriftformerfordernis für Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht erheblicher

    Auszug aus LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05
    Jedoch kann er sich dabei regelmäßig darauf beschränken, die vom Schuldner behaupteten Rechtsgründe auszuräumen (BGH, NJW-RR 1995, 130 = ZIP 1995, 456 [457] m.w. Nachw.; BGH,NJW-RR 1991, 574 f).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 25.04.2008 - 18 O 60/05
    Zudem muss der Kläger an einer alsbaldigen Klärung dieser Frage ein rechtliches Interesse haben (BGH NJW 1982, 1703, 1704).
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