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   LG Bonn, 25.06.2013 - 3 O 31/13   

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https://dejure.org/2013,62189
LG Bonn, 25.06.2013 - 3 O 31/13 (https://dejure.org/2013,62189)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.06.2013 - 3 O 31/13 (https://dejure.org/2013,62189)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 3 O 31/13 (https://dejure.org/2013,62189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der unmittelbaren Nichtleistungskondiktion gegen den Zahlungsempfänger bzgl. versehentlicher Zuvielüberweisung durch die Bank des Zahlers; Geltung der Grundsätze des BGH über den Ausschluss der unmittelbaren Nichtleistungskondiktion auch nach der Umsetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07

    Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2013 - 3 O 31/13
    Auch nach der Umsetzung der Zahlungsverkehrsrichtlinie und Einführung des § 675u BGB haben die Grundsätze des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 371/07, BGHZ 176, 234 ff.) über den Ausschluss der unmittelbaren Nichtleistungskondiktion gegen den Zahlungsempfänger im Falle der versehentlichen Zuvielüberweisung durch die Bank des Zahlers weiterhin Geltung.

    Sie beruft sich auf die Entscheidung des BGH vom 29.04.2008 - XI ZR 371/07 - wonach die Bank von dem gutgläubigen Zahlungsempfänger die irrtümliche Zuvielüberweisung nicht im Wege der Nichtleistungskondiktion herausverlangen könne.

    Nach dem vom Bundesgerichtshof entwickelten bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Zahlungsdienstleister mit der Bewirkung der Zahlung an den Zahlungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Zahler im sog. Deckungsverhältnis und zugleich eine Leistung des Zahlers an den Zahlungsempfänger im sog. Valutaverhältnis (BGH NJW 2008, 2331 Rn 9 m.w.N. aus der BGH-Rechtsprechung).

    Denn jedenfalls haben die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 29.04.2008 - XI ZR 371/07 - (NJW 2008, 2331 ff.) aufgestellten Grundsätze über den Ausschluss der unmittelbaren Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) gegen die Zahlungsempfängerin auch nach Umsetzung der Zahlungsverkehrsrichtlinie und Einführung des § 675u BGB weiterhin Geltung.

  • LG Hannover, 21.12.2010 - 18 O 166/10

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer nicht autorisierten Überweisung

    Auszug aus LG Bonn, 25.06.2013 - 3 O 31/13
    Diese von einem Teil der Literatur vertretene Ansicht wird vor allem damit begründet, dass die Zulassung eines Bereicherungsanspruchs des Zahlungsdienstleisters gegenüber seinem Kunden dessen vertraglichen Erstattungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungen nach § 675u BGB entwerten würde (Casper, in: MünchnerKommentar zum BGB, 6. Aufl., § 675u Rn 21 ff.; Erman/v. Westphalen, BGB, 13. Aufl., § 675u Rn 12; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 812 Rn 107a; Langenbucher, in: Langenbucher u.a., Bankrechts-Kommentar, § 675u Rn 22 ff. m.w.N.; Winkelhaus BKR 2010, 441, 446 ff.; LG Hannover ZIP 2011, 1406 ff.; vgl. auch die ausführliche, im Ergebnis aber offene Darstellung von Mayen in: Schimansky u.a. (Hrsg.), Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 50 Rn 23-27 m.w.N.).
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