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   LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09   

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https://dejure.org/2009,18153
LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09 (https://dejure.org/2009,18153)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.09.2009 - 15 O 117/09 (https://dejure.org/2009,18153)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. September 2009 - 15 O 117/09 (https://dejure.org/2009,18153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sekundärhaftung des Rechtsanwalts, Treuwiedigkeit der Verjährungseinrede

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines sekundären Schadenersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Herbeiführung der Primärverjährung; Haftung eines Rechtsanwalts auslösende Pflichtwidrigkeit als Nichterfüllung einer Pflicht zur Aufdeckung eines Regressanspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Der Sekundäranspruch entsteht vielmehr nur, wenn eine weitere Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, Urteil vom 13.11.2008 - IX ZR 69/07 -, Rz. 11, m.w.N., zitiert nach juris).

    Auch die Sekundärverjährung richtet sich nach § 51 b BRAO a.F. (BGH NJW 2009, 1350).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Der Arglisteinwand bleibt gegenüber der Verjährungseinrede nur dann erhalten, wenn der Gläubiger nach Wegfall des Umstands, aus dem er die unzulässige Rechtsausübung herleitet, unverzüglich seinen Anspruch gerichtlich geltend macht (BGH WM 2000, 1812, 1814; 1998, 779, 780; 1996, 1106, 1108; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O. Rz. 1438).

    Für die Unverzüglichkeit der Geltendmachung wird eine Frist von einem Monat für ausreichend erachtet (BGH NJW 1998, 902 f.; WM 1998, 779, 780 f.).

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Unterlässt er die erforderliche Überprüfung seines eigenen Verhaltens oder erkennt er dabei nicht seinen Fehler und gibt er infolgedessen nicht den erforderlichen Hinweis auf § 51 b BRAO, kann dies den Sekundäranspruch auslösen (BGHZ 94, 380, 386).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Besteht der Schaden in dem Verlust eines Anspruchs des Mandanten gegen einen Dritten, den der Rechtsanwalt hat verjähren lassen, so entsteht der Schaden zumindest bei - wie hier - streitigen Ansprüchen, bei denen der Anspruchsinhaber mit der Erhebung der Verjährungseinrede rechnen muss, mit dem Ablauf der Verjährungsfrist und nicht erst mit der Erhebung der Verjährungseinrede (BGH NJW 1994, 2822; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rz. 1345).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Allerdings verlangt der Zweck der Verjährungsregelung, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen, so dass ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben vorausgesetzt wird (BGH WM 1996, 540, 542; 1988, 1855, 1858).
  • BGH, 17.11.1994 - IX ZR 208/93

    Belehrungspflichten des mit einer Versicherungsschutzklage beauftragten

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Dem Mandanten muss klar sein, dass die Klage bei Verjährung des Anspruchs abgewiesen werden muss, so dass auch ein Rechtsmittel aussichtslos wäre (BGH NJW-RR 1995, 252; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rz. 617).
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Allerdings verlangt der Zweck der Verjährungsregelung, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen, so dass ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben vorausgesetzt wird (BGH WM 1996, 540, 542; 1988, 1855, 1858).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Der Arglisteinwand bleibt gegenüber der Verjährungseinrede nur dann erhalten, wenn der Gläubiger nach Wegfall des Umstands, aus dem er die unzulässige Rechtsausübung herleitet, unverzüglich seinen Anspruch gerichtlich geltend macht (BGH WM 2000, 1812, 1814; 1998, 779, 780; 1996, 1106, 1108; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O. Rz. 1438).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Der Arglisteinwand bleibt gegenüber der Verjährungseinrede nur dann erhalten, wenn der Gläubiger nach Wegfall des Umstands, aus dem er die unzulässige Rechtsausübung herleitet, unverzüglich seinen Anspruch gerichtlich geltend macht (BGH WM 2000, 1812, 1814; 1998, 779, 780; 1996, 1106, 1108; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O. Rz. 1438).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96

    Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen

    Auszug aus LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
    Für die Unverzüglichkeit der Geltendmachung wird eine Frist von einem Monat für ausreichend erachtet (BGH NJW 1998, 902 f.; WM 1998, 779, 780 f.).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

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