Rechtsprechung
LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14, 29 KLs - 410 Js 511/10 - 1/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schöffenentschädigung - Dauer der Heranziehung - Aufrundung der letzten begonnenen Stunde - teilzeitbeschäftigt - Elternzeit - Teilzeit im Rahmen der Elternzeit - Haushaltsführung - Zulassung der Beschwerde - grundsätzliche Bedeutung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Schöffenentschädigung - Dauer der Heranziehung - Aufrundung der letzten begonnenen Stunde - teilzeitbeschäftigt - Elternzeit - Teilzeit im Rahmen der Elternzeit - Haushaltsführung - Zulassung der Beschwerde - grundsätzliche Bedeutung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Vornahme der angeordneten Aufrundung der letzten bereits begonnenen Stunde bei mehrtägigen Hauptverhandlungen für jeden Hauptverhandlungstag; Entschädigung von teilzeitbeschäftigten Schöffen; Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung zur Teilung der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 07.03.2014 - 27a KLs 1/13
- LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14, 29 KLs - 410 Js 511/10 - 1/14
- LG Bonn, 21.06.2016 - 29 KLs 1/14
- LG Bonn, 16.11.2016 - 29 KLs 1/14
- LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 14.09.2001 - 2 Ws 389/01
Entschädigungssatz für Haushaltsführung für Zeugin oder Schöffin
Auszug aus LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14
Dass seine Ehefrau selbst nicht berufstätig und in Elternzeit bei Elterngeldbezug ist, steht dem nicht entgegen, denn der Entschädigungsanspruch besteht auch dann, wenn außer dem Berechtigten auch die andere Person, für die der Haushalt geführt wird, nicht erwerbstätig ist und hierfür selbst Erwerbsersatzeinkommen bezieht (OLG Köln NStZ-RR 2002, 32). - KG, 16.08.2010 - 1 Ws 135/10
Entschädigung ehrenamtlicher Richter: Anspruch eines Rentenempfängers auf eine …
Auszug aus LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14
Ein derartiges, das Erwerbseinkommen während des Bezugs substituierendes Ersatzeinkommen steht einem Erwerbseinkommen wertungsmäßig gleich, da kein Anlass besteht, einen Bezieher von Ersatzeinkommen materiell besser zu stellen, als voll erwerbstätige ehrenamtliche Richter, die neben dieser Tätigkeit einen Haushalt mit mehreren Personen führen, dann jedoch lediglich eine Entschädigung für erlittenen Verdienstausfall und eben keine Entschädigung nach § 17 JVEG erhalten (wie hier auch KG NStZ 2011, 240). - BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als …
Auszug aus LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14
Entsprechend geht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung hierzu davon aus, dass das Elterngeld zwar keine sozialversicherungsrechtliche, wohl aber eine steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung darstellt ( BVerfG NJW 2012, 214, 215; VG Frankfurt (Oder) , Urteil v. 09.09.2014, Az. VG 2 K 1079/11). - OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13
Zur Entschädigung einer ehrenamtlichen teilzeitbeschäftigten Richterin für …
Auszug aus LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14
Insbesondere ist es Sinn und Zweck des § 17 JVEG, dem haushaltsführenden Schöffen einen materiellen Ausgleich für die Heranziehung zu einer Zeit zu gewähren, die er für die Verrichtung von Hausarbeit vorgesehen hat, unabhängig davon, wie er konkret die Teilzeit eingeteilt hat (OLG München , Beschluss v. 19.12.2013, Az. 4c Ws 1/13). - VG Frankfurt/Oder, 09.09.2014 - 2 K 1079/11
Recht der Bundesbeamten
Auszug aus LG Bonn, 26.10.2015 - 29 KLs 1/14
Entsprechend geht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung hierzu davon aus, dass das Elterngeld zwar keine sozialversicherungsrechtliche, wohl aber eine steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung darstellt ( BVerfG NJW 2012, 214, 215; VG Frankfurt (Oder) , Urteil v. 09.09.2014, Az. VG 2 K 1079/11).