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   LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09   

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LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09 (https://dejure.org/2010,7176)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.01.2010 - 5 S 168/09 (https://dejure.org/2010,7176)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 5 S 168/09 (https://dejure.org/2010,7176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unrichtige Auskunft, Nachforschungsauftrag, Herausforderung der Klageerteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 280 Abs. 1, 681 Abs. 1, 676 Abs. 1, 666 BGB
    Unrichtige Auskunft, Nachforschungsauftrag, Herausforderung der Klageerteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen den Warenkäufer auf Kaufwerkzahlung hinsichtlich einer Warenlieferung per Nachnahme; "Herausforderung" einer Klageerhebung durch unrichtige Auskunft; Qualifizierung eines Nachforschungsauftrages als Mahnung i.S.v. § 286 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vergebliche Prozesskosten des Nachnahmeverkäufers gegen den Käufer können ersatzfähiger Schaden gegen den Frachtführer sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 116/06

    Verjährung von Ansprüchen wegen des Verlustes von Transportgut

    Auszug aus LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09
    Hier verweist das Amtsgericht zu Recht darauf, dass ein Nachforschungsauftrag nicht die Aufforderung zur Leistung beinhaltet, sondern die Bitte um Prüfung nach Verbleib der Sache (vgl. dazu auch BGH Urt. v. 13.03.2008 - I ZR 116/06 - MDR 2008, 1347 zur Frage, ob ein Nachforschungsauftrag die Verjährung eines Anspruchs gegen den Frachtführer gem. § 439 Abs. 3 Satz 1 HGB hemmt).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09
    Die unrichtige Auskunft, nach welcher ein Nachnahmebetrag aus Sicht der Beklagten nicht vereinnahmt worden ist, hat die Klageerhebung nämlich "herausgefordert." So gehören auch Willensentschlüsse des Verletzten zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGH Urt. v. 13.07.1971 - VI ZR 125/70 - BGHZ 57, 25; BGH Urt. v. 04.07.1994 - II ZR 126/93 - NJW 1995, 126ff.; BGH Urt. v. 29.10.1974 - VI ZR 168/73 - NJW 1975, 168f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Vorb. v. 249 Rdn. 77 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09
    Die unrichtige Auskunft, nach welcher ein Nachnahmebetrag aus Sicht der Beklagten nicht vereinnahmt worden ist, hat die Klageerhebung nämlich "herausgefordert." So gehören auch Willensentschlüsse des Verletzten zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGH Urt. v. 13.07.1971 - VI ZR 125/70 - BGHZ 57, 25; BGH Urt. v. 04.07.1994 - II ZR 126/93 - NJW 1995, 126ff.; BGH Urt. v. 29.10.1974 - VI ZR 168/73 - NJW 1975, 168f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Vorb. v. 249 Rdn. 77 jeweils m.w.N.).
  • AG Bonn, 16.07.2009 - 103 C 158/09

    Nachforschungsauftrag, Erfüllungsverweigerung, Mahnung

    Auszug aus LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 16.07.2009 - 103 C 158/09 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09
    Die unrichtige Auskunft, nach welcher ein Nachnahmebetrag aus Sicht der Beklagten nicht vereinnahmt worden ist, hat die Klageerhebung nämlich "herausgefordert." So gehören auch Willensentschlüsse des Verletzten zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGH Urt. v. 13.07.1971 - VI ZR 125/70 - BGHZ 57, 25; BGH Urt. v. 04.07.1994 - II ZR 126/93 - NJW 1995, 126ff.; BGH Urt. v. 29.10.1974 - VI ZR 168/73 - NJW 1975, 168f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Vorb. v. 249 Rdn. 77 jeweils m.w.N.).
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