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   LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17   

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https://dejure.org/2019,8828
LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17 (https://dejure.org/2019,8828)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.03.2019 - 1 O 394/17 (https://dejure.org/2019,8828)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. März 2019 - 1 O 394/17 (https://dejure.org/2019,8828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abgasskandal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung des Kaufpreises durch Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bei Gefahrübergang i.R.d. sog. Abgasskandals durch Manipulation der Abgaswerte

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung des Kaufpreises durch Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bei Gefahrübergang i.R.d. sog. Ab...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17
    Dementsprechend muss er ferner nicht nur davon ausgehen, dass das Fahrzeug die technischen und die rechtlichen Voraussetzungen der Zulassung erfüllt, sondern er muss auch annehmen, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch eine Täuschung erwirkt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017 - 18 U 112/17).

    Mit Rücksicht auf diese ganz erhebliche Ungewissheit kann von einem unerheblichen Sachmangel bei Gefahrübergang mit Blick auf die möglichen Folgen für den Kläger nicht die Rede sein und greift auch keine Vermutung zugunsten der Beklagten ein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017 - 18 U 112/17).

    Mag bei der Fristbemessung zu berücksichtigen sein, dass die Beklagte selbst weder für den Sachmangel im Sinne eines Verschuldens verantwortlich war, noch über die für seine Behebung maßgebenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügte, so ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass eine Nacherfüllungsfrist nicht so bemessen sein muss, dass der Schuldner das geschuldete Werk erst beginnen und auch vollenden kann, sondern er soll die begonnene Leistung vollenden können (vgl. BGH NJW 1982, 1280; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017 - 18 U 112/17).

    Der Kläger durfte bei der Bemessung der Frist sein eigenes Interesse an einer umgehenden Behebung des Mangels im Hinblick auf die mit einer längeren Frist verbundenen Unsicherheiten sowie mit Rücksicht auf die bis dahin eingeschränkte Veräußerbarkeit des Fahrzeugs zugrunde legen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017 - 18 U 112/17).

  • OLG Köln, 09.01.2019 - 28 U 36/18

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17
    Insbesondere handelt es sich bei diesem um ein Modell aus den Baujahren 2014-2017 und einen Euro 6-Motor (vgl. noch anders OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019 - 28 U 36/18; in dem Verfahren handelte es sich um einen Y Z mit #,# Liter-Sechszylinder-Motor, Euro 5).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17
    Das wörtliche Angebot des Klägers liegt in der auf Zug-um-Zug-Leistung gerichteten Klageerhebung (BGH, Urteil vom 15.11.1996 -V ZR 292/95).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17
    Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich i. S. d. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17
    Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs basiert vielmehr darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, Az.: 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, Az.: 16 O 790/16).
  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17
    Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs basiert vielmehr darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, Az.: 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, Az.: 16 O 790/16).
  • OLG Köln, 27.03.2018 - 18 U 134/17

    Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2019 - 1 O 394/17
    Die Kammer hat ebenfalls bedacht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung für baukleinere Dieselmotoren (B §# #,# RST) bereits eine Gesamtlaufleistung von 500.000 km angenommen wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2018 - 18 U 134/17).
  • LG Ingolstadt, 10.11.2020 - 81 O 571/19

    Diesel-Abgasskandal - Anspruch des Käufers gegen den Hersteller gem. § 826 BGB

    Die Klagepartei hat sich vorliegend gemäß ihrer Argumentation jedoch keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen wollen, so dass es an einem hinreichend konkreten Angebot fehlt (so auch LG Bonn Urt. v. 27.3.2019 - 1 O 394/17, BeckRS 2019, 5725).
  • LG Ingolstadt, 08.06.2020 - 43 O 741/19

    Fahrzeug, Schadensersatz, Minderung, Annahmeverzug, Sittenwidrigkeit,

    Die Klagepartei hat sich vorliegend gemäß ihrer Argumentation jedoch keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen wollen, so dass es an einem hinreichend konkreten Angebot fehlt (so auch LG Bonn Urt. v. 27.3.2019 - 1 O 394/17, BeckRS 2019, 5725).
  • LG Ingolstadt, 13.10.2020 - 81 O 1573/19

    Kein Dokumenttitel vorhanden

    Die Klagepartei hat sich vorliegend gemäß ihrer Argumentation jedoch keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen wollen, so dass es an einem hinreichend konkreten Angebot fehlt (so auch LG Bonn Urt. v. 27.3.2019 - 1 O 394/17, BeckRS 2019, 5725).
  • LG Ingolstadt, 15.01.2021 - 41 O 2193/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Bescheid, Minderung, Annahmeverzug, Software,

    Die Klagepartei hat sich vorliegend gemäß ihrer Argumentation jedoch keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen wollen, so dass es an einem hinreichend konkreten Angebot fehlt (so auch LG Bonn Urt. v. 27.3.2019 - 1 O 394/17, BeckRS 2019, 5725).
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