Rechtsprechung
LG Bonn, 27.10.2016 - 17 O 517/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,63414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen i.R.d. Widerrufsrechts
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 27.10.2016 - 17 O 517/15
- OLG Köln, 19.01.2017 - 13 U 388/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 30.05.2016 - 13 U 202/15
Auszug aus LG Bonn, 27.10.2016 - 17 O 517/15
Die Widerrufsbelehrung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil der Hinweis fehlt, dass im Falle des Widerrufs auch die Beklagte zur Rückgabe der empfangenen Leistungen verpflichtet sei (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 13.04.2016, bestätigt durch Zurückweisungsbeschluss vom 30.05.2016, Az. 13 U 202/15).Er bezieht sich erkennbar nur auf die in der Kapitelüberschrift geregelte Situation und ist daher insoweit auch nicht unvollständig (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 13.04.2016, bestätigt durch Zurückweisungsbeschluss vom 30.05.2016, Az. 13 U 202/15).
- OLG Köln, 19.01.2017 - 13 U 388/16
Verwirkung des Widerrufsrechts eines Verbraucherdarlehensvertrages
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 27. Oktober 2016 (17 O 517/15) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.Die Kläger beantragen, unter Abänderung des am 27. Oktober 2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn - 17 O 517/15 - die Beklagte zu verurteilen, 1. an die Kläger als Gesamtgläubiger 56.808,65 EUR zzgl.