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   LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21639
LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18 (https://dejure.org/2019,21639)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.03.2019 - 18 O 143/18 (https://dejure.org/2019,21639)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. März 2019 - 18 O 143/18 (https://dejure.org/2019,21639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Portal darf Daten von Ärzten ohne Zustimmung nicht verwenden

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Jameda muss Ärzteprofile löschen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Jameda muss alle personenenbezogenen Daten eines Arztes auf Bewertungsportal nach Art. 17 DSGVO löschen - Kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO

  • IWW (Kurzinformation)

    Bewertungsportale | Müssen Bewertungsportale unverlangt erstellte Arztprofile löschen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jameda Bewertung löschen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Jameda.de muss Ärzte-Daten auch unter der DSGVO löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Löschungsanspruch für Ärzte auf Jameda

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ärztebewertungsportale sind nach der DSGVO zur Löschung allgemein zugänglicher Daten von Ärzten verpflichtet, wenn sie nicht nur als neutrale Informationsmittler fungieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 759
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18
    Zum - seinerzeit noch anwendbaren - nationalen Datenschutzrecht, insbesondere § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG a.F., betreffend Sachverhalte, die mit dem hiesigen in ihren Grundzügen identisch gewesen sind, namentlich Ansprüche von Ärzten auf Löschung konkret aus der von der Beklagten betriebenen Online-Datenbank zum Gegenstand gehabt haben, hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen geäußert (Urteil vom 20.02.2018, Az: VI ZR 30/17 ["Ärztebewertung III"]; Urteil vom 23.09.2014, Az: VI ZR 358/13 ["Ärztebewertung II"]; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 18 O 143/18
    Zum - seinerzeit noch anwendbaren - nationalen Datenschutzrecht, insbesondere § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG a.F., betreffend Sachverhalte, die mit dem hiesigen in ihren Grundzügen identisch gewesen sind, namentlich Ansprüche von Ärzten auf Löschung konkret aus der von der Beklagten betriebenen Online-Datenbank zum Gegenstand gehabt haben, hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen geäußert (Urteil vom 20.02.2018, Az: VI ZR 30/17 ["Ärztebewertung III"]; Urteil vom 23.09.2014, Az: VI ZR 358/13 ["Ärztebewertung II"]; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.3.2019 (18 O 143/18) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.3.2019 (18 O 143/18) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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