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   LG Bonn, 28.06.2012 - 12 O 121/08   

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https://dejure.org/2012,47895
LG Bonn, 28.06.2012 - 12 O 121/08 (https://dejure.org/2012,47895)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.06.2012 - 12 O 121/08 (https://dejure.org/2012,47895)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 12 O 121/08 (https://dejure.org/2012,47895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architektenhaftung wegen Verletzung von Überwachungspflichten bei Vorliegen einer Vielzahl von Fehlstellen einer Dampfsperre; Schadensersatz aus Bauvertrag bei fehlerhaften Trockenbauleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus LG Bonn, 28.06.2012 - 12 O 121/08
    c) Ein Mangel der Planung, der der Klägerin zuzurechnen sein könnte (vgl. BGHZ 179, S. 55 [juris-Rz. 30]), liegt nicht vor.

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof in anderer Sache ausgeführt (BGHZ 179, S. 55 [juris-Rz. 39]):.

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus LG Bonn, 28.06.2012 - 12 O 121/08
    Neben der Beklagten zu 1) haftet der Beklagte zu 2) gesamtschuldnerisch (vgl. BGH MDR 2007, S. 1419 [juris-Randziffer 23]; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rz. 2492).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus LG Bonn, 28.06.2012 - 12 O 121/08
    Eine Fallgestaltung, wie sie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 22.07.2010 zu entscheiden hatte (NJW-RR 2010, S. 1604: Bauüberwachung nicht durch den Architekten selbst, sondern durch seine mit der Bauleitung befassten Mitarbeiter), ist hier nicht gegeben.
  • OLG Stuttgart, 13.02.2006 - 5 U 136/05

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer: Mithaftung des

    Auszug aus LG Bonn, 28.06.2012 - 12 O 121/08
    Die vorliegende Konstellation einer durchweg mangelhaften Ausführung des Anschlusses der Dampfsperrfolie durch die Beklagte zu 1) und einer insoweit fehlenden Überwachung des Beklagten zu 2) lässt die vorgenommene Quote als angemessen erscheinen (vgl. auch OLG Stuttgart, BauR 2006, S. 1772).
  • OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

    Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 28.06.2012 verkündete Grund- und Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 O 121/08 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte zu 2) beantragt, unter Abänderung des am 28.06.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn, Az. 12 O 121/08.

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