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   LG Bonn, 28.10.2016 - 9 O 392/15   

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https://dejure.org/2016,52088
LG Bonn, 28.10.2016 - 9 O 392/15 (https://dejure.org/2016,52088)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.10.2016 - 9 O 392/15 (https://dejure.org/2016,52088)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 9 O 392/15 (https://dejure.org/2016,52088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Automatische Versicherung des Versicherungsnehmers im Ursprungstarif nach Beendigung der vertraglichen Ruhensphase; Rückwirkende Umstellung in den Notlagentarif; Aufrechnung mit dem Guthaben des Versicherten

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Rückumstellung vom Notlagentarif in den Normaltarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer vom Versicherer einseitig veranlassten Rückumstellung in den Normaltarif

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 07.11.2014 - 6 U 194/11

    Private Krankenversicherung: Voraussetzungen der rückwirkenden Geltung des

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 9 O 392/15
    Wegen der niedrigen Prämie des Notlagentarifs verringern sich die aufgebauten Beitragsschulden der Versicherungsnehmers in der Regel mit der Umstellung auf den Notlagentarif deutlich und die Zahlungsfähigkeit des Einzelnen kann schneller wieder hergestellt werden (KG Berlin, Urteil vom 07.11.2014, 6 U 194/11 - zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 04.08.2016 - 4 U 756/15

    Behandlung Prozesskostenhilfeantrag mit Begründung als wirksame Berufung

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 9 O 392/15
    Das in Bezug genommene Urteil LG Gera, Urt. v. 17.09.2015, Az. 4 O 861/14 - nachgehend OLG Thüringen, Urt. v. 04.08.2016, Az. 4 U 756/15 - betrifft eine andere Konstellation, nämlich die Frage, ob der Versicherer mit rückständigen Beiträgen aus dem Notlagentarif gegen Erstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufrechnen kann.
  • LG Gera, 17.09.2015 - 4 O 861/14

    Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung: Zulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus LG Bonn, 28.10.2016 - 9 O 392/15
    Das in Bezug genommene Urteil LG Gera, Urt. v. 17.09.2015, Az. 4 O 861/14 - nachgehend OLG Thüringen, Urt. v. 04.08.2016, Az. 4 U 756/15 - betrifft eine andere Konstellation, nämlich die Frage, ob der Versicherer mit rückständigen Beiträgen aus dem Notlagentarif gegen Erstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufrechnen kann.
  • BGH, 29.09.2021 - IV ZR 99/20

    Berechtigung des privaten Krankenversicherers zur Aufrechung rückständiger

    Eine Auffassung entnimmt aus dem Wortlaut der Vorschrift ("gezahlt"), dass zur Annahme einer "Zahlung" eine willensgetragene Zahlung des Versicherungsnehmers erforderlich ist und eine Aufrechnung durch den Krankenversicherer nicht genügt (LG Bonn r+s 2017, 148; AG Medebach, r+s 2018, 27, 28; Muschner in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 193 Rn. 90).
  • AG Medebach, 04.10.2017 - 3 C 26/17

    Versicherungsbeitrag, Notlagentarif, Säumniszuschläge, Verzicht,

    Erforderlich ist vielmehr eine freie und willensgesteuerte Leistung des Versicherungsnehmers beziehungsweise gegebenenfalls des Insolvenzverwalters (vgl. LG Bonn, Urteil vom 28.10.2016, Az 9 O 392/15, RuS 2017, 148, juris-Rn. 20.

    Wie das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 28.10.2016 (Az. 9 O 392/15, RuS 2017, 148, juris-Rn. 20) überzeugend ausführt, ist dies nur dann der Fall, wenn der Ausgleich des Beitragskontos auf eine freie und willensgesteuerte Leistung des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist, er also von sich aus die offenen Forderungen erfüllt, sei es durch Zahlung von Geld oder durch Aufrechnung.

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