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   LG Bonn, 28.11.2011 - 1 O 154/11   

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https://dejure.org/2011,68387
LG Bonn, 28.11.2011 - 1 O 154/11 (https://dejure.org/2011,68387)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.11.2011 - 1 O 154/11 (https://dejure.org/2011,68387)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. November 2011 - 1 O 154/11 (https://dejure.org/2011,68387)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 22.06.1972 - 6 U 40/72
    Auszug aus LG Bonn, 28.11.2011 - 1 O 154/11
    Bei dem Vertrag handelt es sich - wie regelmäßig bei der Beauftragung eines Unternehmens zur Durchführung von Reinigungsarbeiten (vgl. OLG Hamburg MDR 1972, 866) - um einen Werkvertrag im Sinne von § 631 ff. BGB.
  • OLG Hamm, 28.11.2017 - 24 U 120/16

    Reinigungsvertrag kann Werk- oder Dienstvertrag sein!

    So waren etwa in dem der Entscheidung des OLG Köln vom 12.04.2012 zugrundeliegenden Fall ausdrücklich die nicht vertragsgemäße Ausführung der Reinigungsleistungen bzw. Mängel der Reinigungsqualität Grund für die Kürzung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2012, 19 U 225/11, vorhergehend LG Bonn, Urteil vom 28.11.2011, 1 O 154/11, juris Rn. 13 und 32).

    Diese kalkulierten Reinigungsstunden waren dann neben dem jeweiligen Stundenverrechnungssatz sowie dem vereinbarten Jahrespreis zur Basis für die Berechnung des Entgelts geworden (vgl. LG Bonn, Urteil vom 28.11.2011, 1 O 154/11, juris Rn. 2; LG Köln, Urteil vom 10.01.2012, 5 O 51/11, juris Rn. 5).

    Dass die Klägerin mit einer solchen Regelung die mit einem Werkvertrag einhergehende Dispositionsbefugnis zur Leistungserbringung verliert, gleichzeitig aber weiterhin für den Erfolg des Werkes haftet, führt im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung der Klägerin nicht dazu, dass diese Regelung mit den wesentlichen Grundgedanken, von denen abgewichen wird, nicht vereinbar wäre (so aber LG Bonn, Urteil vom 28.11.2011, 1 O 154/11, juris Rn. 34).

  • OLG Köln, 12.04.2012 - 19 U 215/11

    Ansprüche des Auftragnehmers aus einem Gebäudereinigungsvertrag

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 28.11.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 154/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
  • VK Südbayern, 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14

    Gerügt werden muss immer (noch), wenn auch nicht (mehr) unverzüglich!

    1 O 154/11 und auf den Beschluss des OLG Köln vom 12.04.2012, Az.: 19 U 215/11 verwiesen.

    Lediglich das von der Antragstellerin angeführte Urteil des LG Bonn vom 28.11.2011, 1 O 154/11 beschäftige sich mit § 307 BGB und stelle innerhalb eines Absatzes fest, dass eine Vertragsgestaltung, wonach bei einem Reinigungsvertrag sowohl ein Reinigungserfolg als auch Arbeitsstunden geschuldet würden, verstoße gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB.

    1 O 154/11 und des OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2012 - Az.: 19 U 215/11 ergibt sich gerade nicht, dass eine Vermischung dienst- und werkvertraglicher Elemente, wie aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen der streitgegenständlichen Vergabe ersichtlich, zivilrechtlich unzulässig ist.

    1 O 154/11 und des OLG Köln vom 12.04.2012, Az.: 19 U 215/11 mögen der Beginn einer solchen Entwicklung sein.

  • LG Münster, 18.07.2016 - 2 O 364/15

    Schadenersatzbegehren eines Reinigungsunternehmens in Bezug auf

    Die Klägerin beruft sich insoweit auf vier Gerichtsentscheidungen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln (LG Bonn, Urt. v. 28.11.2011, Az.: 1 O 154/11; LG Köln, Urt. v. 10.1.2012, Az.: 5 O 51/11; OLG Köln, Beschl. v. 12.2.2012, Az.: 19 U 215/11; OLG Köln, Beschl. v. 12.7.2012, Az.: 5 U 30/12).
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