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   LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10   

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https://dejure.org/2010,6225
LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10 (https://dejure.org/2010,6225)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.09.2010 - 1 O 207/10 (https://dejure.org/2010,6225)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. September 2010 - 1 O 207/10 (https://dejure.org/2010,6225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Kein Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber TK-Anbieter über Adressdaten eines Kindsvaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen ein Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers als Erzeuger des Kindes

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen ein Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers als Erzeuger des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Adresse des Kindesvaters von der Telefongesellschaft?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ledige Mutter hat vom Kindesvater nur eine Handynummer Der Handy-Provider ist nicht verpflichtet, Namen und Anschrift preiszugeben

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch einer Mutter auf Adresse des Vaters ihres Kindes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telekommunikationsunternehmen darf Adresse eines Vaters nicht herausgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mutter hat gegenüber Telefonanbieter keinen Auskunftsanspruch bzgl. der Adresse des Kindsvaters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mutter hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber TK-Anbieter über den Kindsvater

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch zur Anspruchsdurchsetzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vaterschaft: Keine Herausgabe der Adresse

Papierfundstellen

  • K&R 2010, 836
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
    Auszug aus LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
    Daher begründet allein die Tatsache, dass jemand über Sachverhalte informiert ist oder sein könnte, die für einen anderen von Bedeutung sind, keine Auskunftspflicht (BGH, Urteil vom 07.05.1980 - VIII ZR 120/79, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m.w.N.; Palandt-Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage, München 2010, § 260, Rdnr. 5).

    Über die gesetzlich normierten Fälle hinaus ist ein Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) grundsätzlich nur dann begründet, wenn eine besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Auskunftfordernden und dem Inanspruchgenommenen besteht (BGH, Urteil vom 07.05.1980 - VIII ZR 120/79, a.a.O.; Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rdnr. 4 f.).

  • AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04

    Auskunftserteilung hinsichtlich einer Mobilfunknummer; Kenntnis der eigenen

    Auszug aus LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
    Über etwaige Rechte des am Rechtsstreit nicht beteiligten Kindes ist nicht zu entscheiden, da die Klägerin ausdrücklich einen eigenen Auskunftsanspruch geltend macht (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, NJW-RR 2005, 554, das in einer vergleichbaren Fallgestaltung einen Auskunftsanspruch des Kindes ohne Rückgriff auf zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen unmittelbar aus dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrecht abgeleitet hat).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
    Denn verfassungsrechtlich geschützt ist nur die Kenntnis der eigenen Abstammung und die Kenntnis, ob eine andere Person von einem selbst abstammt (vgl. BVerfG, Urteil vom 13.02.2007 - 1 BvR 421/05, zitiert nach juris, Rdnr. 59).
  • RG, 03.06.1921 - II 590/20

    Auskunftserteilung. Herausgabe eines Inbegriffs

    Auszug aus LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
    Nach der bereits durch das Reichsgericht (Urteil vom 03.06.1921 - II 590/20, RGZ 102, 235, 236) begründeten ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dem bürgerlichen Recht eine allgemeine, nicht aus einem besonderen Rechtsgrund abgeleitete Auskunftspflicht unbekannt.
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
    Die Lücke muss sich also aus einem unbeabsichtigten Abweichen des Gesetzgebers von seinem - dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben zu Grunde liegenden - Regelungsplan ergeben (BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02, Rdnr. 22, zitiert nach juris, m.w.N.).
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