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   LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13   

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LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13 (https://dejure.org/2013,33168)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.10.2013 - 8 S 118/13 (https://dejure.org/2013,33168)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 8 S 118/13 (https://dejure.org/2013,33168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit einer Kfz-Versicherung bei Begehen einer vorsätzlichen Verkehrsunfallflucht; Führen des Kausalitätsgegenbeweises

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abhauen nach dem Verkehrsunfall - was ist mit dem Regress?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz trotz Unfallflucht - Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem Versicherten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12

    Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    So hat der Bundesgerichtshof in seinem jüngeren Urteil vom 21.11.2012 (IV ZR 97/11, juris Rz 32) ausgeführt, dass der Kausalitätsgegenbeweis nicht zwingend den Nachweis erfordert, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person im Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert gewesen ist (so auch schon LG Offenburg Urt. v. 23.08.2011 - 1 S 3/11, juris; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris).

    Arglist verlange neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung und über den bloßen Vorsatz hinausgehend vielmehr, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolge und wisse, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen könne (so auch schon LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris; LG Offenburg, Urt. vom 23.08.2011, 1 S 3/11, juris; vgl. zur Arglist bei einem Unfallversicherungsvertrag: BGH, Urt. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/0, juris Rn. 9).

    Wie bereits die 6. Kammer des LG Bonn in ihrem Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - überzeugend ausgeführt hat, findet die "Gleichschaltung" der Voraussetzungen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 VVG und der Arglist gemäß § 28 Abs. 3 S. 2 VVG keine Stütze im Gesetz.

    Mit dieser gesetzlichen Abstufung wäre es nicht vereinbar, die Voraussetzungen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung einerseits und der arglistigen Obliegenheitsverletzung andererseits pauschal gleichzusetzen, ohne die Entscheidung von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängig zu machen (LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris).

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    So hat der Bundesgerichtshof in seinem jüngeren Urteil vom 21.11.2012 (IV ZR 97/11, juris Rz 32) ausgeführt, dass der Kausalitätsgegenbeweis nicht zwingend den Nachweis erfordert, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person im Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert gewesen ist (so auch schon LG Offenburg Urt. v. 23.08.2011 - 1 S 3/11, juris; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris).

    Nach anderer Ansicht und insbesondere nach in jüngster Zeit ergangener Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11, juris Rz 29 ff.) kann bei Vorliegen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung nicht generell auf Arglist geschlossen werden.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem jüngeren Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - Kriterien für die hier entscheidenden Fragen betreffend die Voraussetzungen des Kausalitätsgegenbeweises gemäß § 28 Abs. 3 S. 1 VVG und der Annahme von Arglist i.S.v. § 28 Abs. 3 S. 2 VVG aufgestellt.

  • LG Offenburg, 23.08.2011 - 1 S 3/11

    Zapfsäule beschädigt und dann weggefahren - vorsätzliche Unfallflucht

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzuzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahme er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheiten getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (LG Offenburg, Urt. v. 23.08.2011 - 1 S 3/11, juris Rz 14).

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem jüngeren Urteil vom 21.11.2012 (IV ZR 97/11, juris Rz 32) ausgeführt, dass der Kausalitätsgegenbeweis nicht zwingend den Nachweis erfordert, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person im Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert gewesen ist (so auch schon LG Offenburg Urt. v. 23.08.2011 - 1 S 3/11, juris; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris).

    Arglist verlange neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung und über den bloßen Vorsatz hinausgehend vielmehr, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolge und wisse, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen könne (so auch schon LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris; LG Offenburg, Urt. vom 23.08.2011, 1 S 3/11, juris; vgl. zur Arglist bei einem Unfallversicherungsvertrag: BGH, Urt. v. 04.05.2009 - IV ZR 62/0, juris Rn. 9).

  • AG Berlin-Mitte, 16.02.2010 - 107 C 3279/09
    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Einer Auffassung zufolge stellt jede vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; OLG München, Urt. v. 25.06.1999 - 10 U 5636/98, juris; AG Berlin-Mitte, Urt. v. 16.02.2010 - 107 C 3279/09, juris).
  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Es ist zulässig, ein fremdes Recht in eigenem Namen im Prozess geltend zu machen, wenn der Berechtigte eine entsprechende Ermächtigung erteilt und der Kläger an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (vgl. BGH, Urt. v. 22.12.1988 - VII ZR 129/88).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zur Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Einer Auffassung zufolge stellt jede vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; OLG München, Urt. v. 25.06.1999 - 10 U 5636/98, juris; AG Berlin-Mitte, Urt. v. 16.02.2010 - 107 C 3279/09, juris).
  • OLG München, 25.06.1999 - 10 U 5636/98
    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Einer Auffassung zufolge stellt jede vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; OLG München, Urt. v. 25.06.1999 - 10 U 5636/98, juris; AG Berlin-Mitte, Urt. v. 16.02.2010 - 107 C 3279/09, juris).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Nach der Rechtsprechung kann der Versicherungsnehmer diesen Beweis so führen, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten ausräumt und dann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Ausmaß aufstellt, die der Versicherer dann ebenfalls zu widerlegen hat (BGH, Urt. v. 04.04.2001, IV ZR 63/00; LG Offenburg, Urt. v. 23.08.2011 - 1 S 311, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2012 - 4 U 95/11

    Sachenrecht: Leitungsdienstbarkeit für ein Energieversorgungsunternehmen;

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Etwas anders könnte allenfalls dann gelten, wenn man annähme, dass ohne Weiteres bei jedem Verkehrsunfall, bei dem sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine alkohol- bzw. betäubungsmittelbedingte oder anderweitig bedingte Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers spricht (so OLG Naumburg (Urt. v. 21.06.2012 - 4 U 95/11).
  • AG Bonn, 23.04.2013 - 108 C 316/12

    Regressanspruch; Obliegenheitspflichtverletzung bei Verlassen der Unfallstelle

    Auszug aus LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.04.2013 (108 C 316/12) wird zurückgewiesen.
  • AG Köln, 04.07.2014 - 269 C 72/13

    Regress von Regulierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

    Überdies führte ein solcher Automatismus in allen Fällen der Verkehrsunfallflucht dazu, dass ungeachtet der Besonderheiten des Einzelfalls, dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit des Kausalitätsgegenbeweises abgeschnitten würde (vgl. LG Bonn, Urt. v. 29.10.2013, Az. 8 S 118/13 - juris).

    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, in der zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheiten getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. LG Bonn, Urt. v. 29.10.2013, Az. 8 S 118/13 - juris).

  • AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16

    Kein Regress bei einfachem Wegfahren

    Arglist verlange neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung und über den bloßen Vorsatz hinausgeht vielmehr, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen·gegen .die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolge und wisse, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen könne (LG Bonn, Urteil vom 29.Oktober 2013, 8 S 118/13 Juris Rz. 16, LG Bonn, Urteil vo.m 1.5. Novem~er 2012, 6 S · 63/12, Juris Rz. 30).
  • LG Stuttgart, 16.02.2022 - 4 S 276/20

    Kausalitätsgegenbeweis beim Kfz-Haftpflichtregress: Anforderungen an den

    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzuzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahme er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheiten getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (LG Bonn, Urteil v. 29.10.2013 - 8 S 118/13).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher

    Je nach den Umständen des Einzelfalles muss berücksichtigt werden, welche Anhaltspunkte für oder gegen eine solche Annahme sprechen (Heß/Höke in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3.Aufl., § 29 Rdn. 323; siehe zu einem zweifelhaften Fall LG Bonn, ZfSch 2014, 215, in dem der Versicherungsnehmer möglicherweise lediglich aus Unachtsamkeit ein parkendes Fahrzeug gestreift hat).
  • LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17

    Verkehrsunfallflucht - arglistige Obliegenheitsverletzung durch den

    Der Verweis des Beklagten auf die Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urteil v. 29.10.2013 zfs 2014, 215) ist ebenfalls nicht zielführend, denn dieser lag ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.
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