Rechtsprechung
   LG Bonn, 30.01.2014 - 6 T 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6665
LG Bonn, 30.01.2014 - 6 T 22/14 (https://dejure.org/2014,6665)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.01.2014 - 6 T 22/14 (https://dejure.org/2014,6665)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 6 T 22/14 (https://dejure.org/2014,6665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gläubigerversammlung, gemeinsamer Vertreter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gläubigerversammlung, gemeinsamer Vertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Insolvenzgerichts zur Einberufung der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger nach festgestellter Überschuldung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Pflicht des Insolvenzgerichts zur Einberufung einer Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger zwecks Bestimmung eines gemeinsamen Vertreters bei unstreitigem Nachrang der Forderungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflicht des Insolvenzgerichts zur Einberufung der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger kann ausgeschlossen sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 983
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 30.01.2014 - 6 T 22/14
    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt, soweit sich der Beschwerdeführer gegen eine dem Gesetz fremde, in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen eingreifende und damit willkürliche Maßnahme des Insolvenzgerichts richtet (BGH ZinsO 2004, 550; ZinsO 2009, 2053; vgl. zum Überblick Schmerbach in FK-InsO, 5. Auflage, § 6, Rn. 92 ff.; m.w.N.).
  • AG Bonn, 14.11.2013 - 99 IN 153/13

    Nachrangige Gläubiger, Versammlung, Schuldverschreibungsgläubiger

    Auszug aus LG Bonn, 30.01.2014 - 6 T 22/14
    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.11.2013 - 99 IN 153/13 - wird auf Kosten der Beschwerdeführer verworfen.
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 38/08

    § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung ( InsO ) als ausreichende gesetzliche

    Auszug aus LG Bonn, 30.01.2014 - 6 T 22/14
    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt, soweit sich der Beschwerdeführer gegen eine dem Gesetz fremde, in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen eingreifende und damit willkürliche Maßnahme des Insolvenzgerichts richtet (BGH ZinsO 2004, 550; ZinsO 2009, 2053; vgl. zum Überblick Schmerbach in FK-InsO, 5. Auflage, § 6, Rn. 92 ff.; m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2014 - II ZB 20/13

    Handelsregistersache: Befugnis des Insolvenzverwalters für eine GmbH zur Änderung

    Denn damit wird lediglich die Festlegung in der Satzung, die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO außer Kraft gesetzt worden ist, wieder zur Anwendung gebracht (ähnlich Uhlenbruck/Maus, InsO, 13. Aufl., § 155 Rn. 16; IDW RH HFA 1.012, ZInsO 2009, 179 Nr. 4.2; a.A. Weisang, BB 1998, 1149, 1151; Gelhausen, WP-Handbuch 2008, Band 11, 13. Aufl., Rn. L 413 f.; Wachter, GmbHR 2014, 596, 598; Friedl, EWiR 2014, 395).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht