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   LG Bonn, 30.09.2008 - 7 O 233/08   

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https://dejure.org/2008,29211
LG Bonn, 30.09.2008 - 7 O 233/08 (https://dejure.org/2008,29211)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.09.2008 - 7 O 233/08 (https://dejure.org/2008,29211)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. September 2008 - 7 O 233/08 (https://dejure.org/2008,29211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 581 BGB, § 313 BGB, § 536 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung eines Rechtspachtvertrags betreffend die Ausübung eines Jagdrechts; Beeinträchtigung des Wildbestands durch die Errichtung eines städtischen Friedwalds; Vorkommen bestimmter Wildarten in bestimmten Abschnitten des Jagdreviers als vereinbarte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07

    Rechte des Pächters eines Hochwildreviers bei Fehlen von Rotwild als Standwild

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2008 - 7 O 233/08
    Sie entbindet folglich den Verpächter nicht von der Verantwortlichkeit dafür, dass überhaupt zum Abschuss geeignete Tiere vorhanden sind (vgl. BGH BeckRS 2008, 04538).

    Die durch die Gewährleistungsvorschriften ausgedrückte Risikoverteilung zwischen Pächter und Verpächter darf nicht dadurch verändert werden, dass eine anderweitige Lösung über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage herbeigeführt wird (vgl. BGH BeckRS 2008, 04538).

    Dies gilt auch hinsichtlich solcher sich nachteilig auswirkenden Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Pächters oder des Verpächters liegen (vgl. BGH BeckRS 2008, 04538).

  • BGH, 05.02.1987 - III ZR 234/85

    Benennung eines Jagdausübungsberechtigten durch die Erben des Jagdpächters

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2008 - 7 O 233/08
    Es handelt sich mithin um eine Rechtspacht, auf die die Vorschriften über das Pachtverhältnis Anwendung finden, soweit nicht spezielle jagdrechtliche Bestimmungen oder Besonderheiten entgegenstehen (BGH NJW-RR 1987, 839).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2008 - 7 O 233/08
    Ein solches Rechtsschutzinteresse wäre nur dann anzunehmen, wenn mit dem Feststellungsbegehren gegenüber dem Zahlungsanspruch ein Mehr verlangt würde (vgl. BAG NJW 1994, 2780 (2782) zu der vergleichbaren Kombination eines Antrags nach § 4 KSchG mit einem allgemeinen Feststellungsantrag).
  • LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09

    Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im

    Von der Formulierung "ohne Gewähr für die Größe und Ergiebigkeit der Jagd" ist nicht der Umfang der bejagbaren Fläche erfasst, sondern lediglich ein Ausschluss der Gewähr für den Umfang des Jagdertrages im Sinne der Größe und Menge der erlegten bzw. erlegbaren Tiere (insoweit ähnliche Auslegung in LG Bonn, Urt. v. 30.09.2008 - 7 O 233/08 Rn. 16 - zitiert nach juris).
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