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   LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04   

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https://dejure.org/2004,9252
LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04 (https://dejure.org/2004,9252)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.03.2004 - 5 S 6/04 (https://dejure.org/2004,9252)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. März 2004 - 5 S 6/04 (https://dejure.org/2004,9252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 Abs. 1, 2. Alt. Starfgesetzbuch (StGB) bei Einzahlungspflicht einer Sicherheit auf ein Sperrkonto; Qualifizierung als "fremdnützig typisiertes Schuldverhältnis" mit Geschäftsbesorgungscharakter bei Vorliegen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 Abs. 1 , 2. Alt. Starfgesetzbuch ( StGB ) bei Einzahlungspflicht einer Sicherheit auf ein Sperrkonto; Qualifizierung als "fremdnützig typisiertes Schuldverhältnis" mit Geschäftsbesorgungscharakter bei Vorliegen von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichteinzahlung einbehaltener Sicherheiten auf Sperrkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1471
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04
    Als vertretungsberechtigtes Organ der GmbH (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und damit der Vertragspartei haftet er strafrechtlich für die Verletzung einer dieser obliegenden Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH NJW 1996, 65).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entgegen der bis dahin herrschenden Meinung in der Literatur entschieden, dass es sich bei der gesetzlichen Pflicht des Vermieters aus § 551 Abs. 3 BGB, eine Mietkaution auf ein besonderes Konto anzulegen, trotz ihres zivilrechtlichen Charakters als bloßer Nebenpflicht strafrechtlich um eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Mieter handelt, deren Verletzung strafbar nach § 266 StGB ist (BGH NJW 1996, 65, mit Nachweisen zur Gegenauffassung).

  • LG Kiel, 23.04.1998 - 1 S 256/97
    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04
    Eine Parallele zur gesetzlichen Pflicht des Vermieters aus § 551 Abs. 3 BGB, deren Normierung in der Rechtsprechung teilweise als Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 StGB gewertet wird (z.B. LG Kiel WuM 1999, 571), ist nach Auffassung der Kammer nicht geboten.
  • AG Hildesheim, 14.04.1987 - 21 C 36/87

    Schadensersatz; Schutzgesetz; Schutz des Mieters; Anlage der Mietkaution;

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04
    Auch hier würde zwar - wenn eine Schutzgesetzverletzung vorläge - der Beklagte nach § 43 GmbHG haften, da der Beklagte selbst den Deliktstatbestand verwirklicht hätte, indem er es pflichtwidrig unterlassen hat, die Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen (vgl. Zöllner in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl. 2000, § 43 Rn. 57 zur deliktischen Haftung des Geschäftsführers; vgl. auch AG Hildesheim WuM 1988, 157 und AG Aachen WuM 1989, 74 jeweils für die Verletzung des § 551 Abs. 3 BGB durch den Geschäftsführer einer Vermieter-GmbH).
  • AG Aachen, 13.10.1988 - 10 C 338/88
    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04
    Auch hier würde zwar - wenn eine Schutzgesetzverletzung vorläge - der Beklagte nach § 43 GmbHG haften, da der Beklagte selbst den Deliktstatbestand verwirklicht hätte, indem er es pflichtwidrig unterlassen hat, die Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen (vgl. Zöllner in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl. 2000, § 43 Rn. 57 zur deliktischen Haftung des Geschäftsführers; vgl. auch AG Hildesheim WuM 1988, 157 und AG Aachen WuM 1989, 74 jeweils für die Verletzung des § 551 Abs. 3 BGB durch den Geschäftsführer einer Vermieter-GmbH).
  • BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09

    Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines

    Andere Gerichte haben indessen gegenteilig entschieden (OLG Köln, IBR 2010, 28 [LS]; LG Bonn, BauR 2004, 1471; LG Ellwangen, BauR 2009, 1788) oder zumindest Zweifel angemeldet (OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 571; vgl. auch OLG Stuttgart, IBR 2010, 142 [LS]).
  • OLG Jena, 20.05.2009 - 4 U 73/08

    Sicherheitseinbehalt auf Sperrkonto: Vermögensbetreuungspflicht?

    Soweit vertreten wird, bei § 17 VOB/B handele es sich um eine vertragliche Pflicht, bei der weder Interessenlage noch Schutzbedürftigkeit mit der bei der Anlage von Mündelgeldern vergleichbar seien, so dass die Pflicht eines Auftraggebers nach § 17 VOB/B, eine Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen, keine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer im Sinne des § 266 Absatz 1 2. Alternative StGB (Treubruchtatbestand) beinhalte (LG Bonn in BauR 2004, 1471 f, zitiert nach juris), so greift dieses Argument zu kurz.
  • OLG München, 23.02.2006 - 2 Ws 22/06

    Untreue des Auftraggebers gegenüber Werkunternehmer durch Nichteinzahlung des

    Aufgrund dieses ausschließlichen Schutzcharakters gegenüber dem Unternehmer stellt nach Auffassung des Senats entgegen der von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Entscheidung des LG Bonn vom 31.3.2004 - 5 S 6/04 - (vgl. BauR 2004, 1471) bereits die Verpflichtung des Auftraggebers, den Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, eine vertragliche Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Satz 2, 2. Alternative StGB dar.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 7 U 272/07

    Haftung des Zwangsverwalters gegenüber dem Bauunternehmer: Nichteinzahlung des

    Er trägt deshalb nicht für die gesamte Gewährleistungszeit das Insolvenzrisiko des Auftraggebers (vgl. LG Bonn BauR 2004, 1471).
  • LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2009 - 4 O 64/09

    Keine Vermögensbetreuungspflicht bei Gewährleistungseinbehalt

    Treuepflichten i.S.d. § 266 StGB sind Pflichten aus einem Verhältnis, das seinem Inhalt nach wesentlich durch die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten bestimmt wird, womit ein fremdnützig typisiertes Schuldverhältnis mit Geschäftsbesorgungscharakter vorliegen muss (vgl. LG Bonn BauR 2004, 1471).

    Auch die 5. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (BauR 2004, 1471) lehnt das Eingreifen des Treuebruchtatbestandes im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass das fremdnützig typisierte Schuldverhältnis zu verneinen sei.

  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 3 U 138/09

    Schutzgesetzverletzung durch Untreue: Haftung des Geschäftsführers einer

    Das OLG Köln hat dagegen in einem Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO eine Vermögensbetreuungspflicht ausdrücklich verneint (OLG Köln vom 27.07.2009, 11 U 86/09 - Anl. B 2), ebenso das Landgericht Bonn (LG Bonn, BauR 2004, 1471 f).
  • OLG Köln, 27.07.2009 - 11 U 86/09

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen unterbliebener Einzahlung des

    Dieser wird nach herrschender und richtiger Ansicht durch die bloße Nichteinzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto jedoch nicht erfüllt (OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 571 mit zust. Anm. Handschumacher, jurisPR-PrivBauR 3/2009 Anm. 4; LG Bonn BauR 2004, 1471; Greeve/Müller NZBau 2000, 239; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 10. Teil Rdn. 122 Fn. 143; a.A. OLG München NJW 2006, 2278; Joussen in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl, § 17 Nr. 6 VOB/B Rdn. 25).
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