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LG Braunschweig, 02.08.2017 - 3 O 575/17 (87) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer …
Auszug aus LG Braunschweig, 02.08.2017 - 3 O 575/17
Der Bundesgerichtshof hat vielmehr schon 1985 entschieden (Urteil vom 11.11.1985 - II ZR 109/84 -, juris Rn. 15 m. w. N.), dass für Ansprüche aus unerlaubter Handlung allgemein gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen und dass auf eine derartige Eingrenzung der Haftung, um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, auch im Rahmen des § 826 BGB nicht verzichtet werden kann. - OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16
Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin
Auszug aus LG Braunschweig, 02.08.2017 - 3 O 575/17
- die vom KBA freigegebene technische Überarbeitung durch ein Software-Update und die Einbau eines Strömungsgleitrichters geeignet ist, diesen Mangel gem. § 439 Abs. 1, 1. Alt. BGB zu beseitigen, die Nachbesserung mithin entgegen der Ansicht der Klägerin möglich ist (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16 -, juris Rn. 37). - BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93
Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug; …
Auszug aus LG Braunschweig, 02.08.2017 - 3 O 575/17
Soweit es sich - wie vorliegend - um einen Kaufvertrag handelt, wird eine Aufklärungspflicht des Verkäufers erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993 - 3 St RR 127/93 -, juris Rn. 24 f.). - BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05
Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte …
Auszug aus LG Braunschweig, 02.08.2017 - 3 O 575/17
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m. w. N.).