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   LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01 (7)   

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https://dejure.org/2001,7728
LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01 (7) (https://dejure.org/2001,7728)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14.06.2001 - 10 S 30/01 (7) (https://dejure.org/2001,7728)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 10 S 30/01 (7) (https://dejure.org/2001,7728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AGBG; § 13 Abs. 5 AKB
    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Ansehung einer Klausel als überraschend; Objektive Ungewöhnlichkeit einer Vertragsklausel wegen Unvereinbarkeit mit dem Leitbild eines Vertrags; Erstattung der Mehrwertsteuer im Rahmen des ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kaskoversicherung: Klausel über Mehrwertsteuererstattung nur bei tatsächlicher Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den Versicherungsnehmer ist überraschend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Ansehung einer Klausel als überraschend; Objektive Ungewöhnlichkeit einer Vertragsklausel wegen Unvereinbarkeit mit dem Leitbild eines Vertrags; Erstattung der Mehrwertsteuer im Rahmen des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 3; AKB § 13
    Klausel über Mehrwertsteuererstattung nur bei tatsächlicher Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den VN ist überraschend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kaskoversicherung - MwSt auch bei fiktiver Reparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Nr. 5; AGBG § 3; BGB § 305c Abs. 1 (n.F.)
    Ausklammerung der Mehrwertsteuer aus der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kaskoversicherung - MwSt auch bei fiktiver Reparatur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Der Mehrwertsteueranteil ist trotz getrennter Ausweisung als leistungsbezogene Abgabe auf den Verbrauch ein allgemeiner Kostenfaktor, der in den Preis der Leistung Eingang gefunden hat (BGH NJW 1985, 1222 [BGH 30.01.1985 - IVa ZR 109/83] ).

    Allerdings war für die vor dem Wegfall der Genehmigungspflicht durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen geltenden AKB der Kraftfahrtversicherungsunternehmen, in denen eine derartige Klausel wie § 13 Abs. 5 Satz 4 der AKB der Beklagten (Stand: 01.01.1999) nicht enthalten war, höchstrichterlich ebenso anerkannt, dass der Kaskoversicherer dem Geschädigten auch dann den auf die Reparaturkosten entfallenden Mehrwertsteuerbetrag zu zahlen hat, wenn der geschädigte Versicherungsnehmer das Fahrzeug von privater Hand oder gar nicht reparieren lässt (BGH NJW 1985, 1222 [BGH 30.01.1985 - IVa ZR 109/83] ).

    Gleiches galt für die Wiederherstellung durch private Hand; hierbei setzte der Versicherungsnehmer den überschießenden Betrag zur Kompensation bestehender Nachteile wie Aufwendungen an Zeit und Mühen zur Ermittlung einer entsprechenden Reparaturgelegenheit sowie erhöhten Risiken in bezug auf Mängelfreiheit und Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen ein (BGH NJW 1985, 1222 [BGH 30.01.1985 - IVa ZR 109/83] ).

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass ein Geschädigter die Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten auch dann verlangen kann, wenn er den Schadensumfang nur gutachterlich feststellen lässt, auf eine Reparatur aber verzichtet oder diese von privater Hand durchführen lässt, die Mehrwertsteuer also nicht tatsächlich anfällt, sondern auf Grundlage des Gutachtens nur "fiktiv" abrechnet wird ( BGHZ 61, 56 ; BGH NJW 1989, 3009; Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl. [2001], § 249 Rdnr. 8 m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus der Dispositionsfreiheit des Geschädigten, nach der es ihm freigestellt ist, ob er die aufgrund des Sachverständigengutachtens festgestellten Schadensbetrag tatsächlich für die Wiederherstellung verwendet oder anderweitig einsetzt ( BGHZ 61, 56 ; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 4 und 8).

  • LG München I, 14.06.2000 - 14 S 22159/99
    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Die Kammer vermag sich in diesem Zusammenhang der Auffassung des LG München I in NJW-RR 2001, 169 und des AG Düsseldorf, Urt. vom 17.01.2001, - 56 C 10936/00 -, der typischerweise zu erwartende Durchschnittskunde verbinde mit dem Begriff AKB in aller Regel keine besondere Vorstellung, nicht anzuschließen.
  • BGH, 19.02.1992 - VIII ZR 65/91

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährung der kaufrechtlichen

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Ob eine Klausel objektiv ungewöhnlich ist, ist nach den Gesamtumständen zu beurteilen (Palandt-Heinrichs, a.a.O.); die Ungewöhnlichkeit kann sich insbesondere aus der Unvereinbarkeit mit dem Leitbild des Vertrages ( BGHZ 121, 113 [BGH 22.12.1992 - VI ZR 341/91] ) oder aber einer erheblichen Abweichung vom dispositiven Recht (BGH NJW 1992, 1236 [BGH 19.02.1992 - VIII ZR 65/91] ) oder von den üblichen Vertragsbedingungen (Palandt-Heinrichs, a.a.O.) ergeben.
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass ein Geschädigter die Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten auch dann verlangen kann, wenn er den Schadensumfang nur gutachterlich feststellen lässt, auf eine Reparatur aber verzichtet oder diese von privater Hand durchführen lässt, die Mehrwertsteuer also nicht tatsächlich anfällt, sondern auf Grundlage des Gutachtens nur "fiktiv" abrechnet wird ( BGHZ 61, 56 ; BGH NJW 1989, 3009; Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl. [2001], § 249 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1987 - V ZR 89/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Inanspruchnahme von Sicherheiten

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Ob die Klausel subjektiv überraschend ist, d.h. ob eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Verwendungsgegners und des Klauselinhalts besteht, beurteilt sich regelmäßig nach den Erkenntnismöglichkeiten des typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden ( BGHZ 101, 33 [BGH 08.05.1987 - V ZR 89/86] ).
  • AG Koblenz, 10.09.1999 - 14 C 489/99

    Abrechnung von Kraftfahrzeug-Reparaturkosten auf Basis fiktiver Reparatur

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Diese gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Pflicht zur Erstattung der auf die Reparaturkosten entfallenden Mehrwertsteuer sowohl im dispositiven gesetzlichen Schadensersatzrecht als auch unter Geltung der vor dem Wegfall der Genehmigungspflicht durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen geltenden AKB der Kraftfahrtversicherungsunternehmen hat den Erwartungshorizont eines typischen Versicherungsnehmers derart geprägt, dass eine die Mehrwertsteuererstattung bei nur fiktiver Schadensabrechnung ausschließende Klausel für ihn subjektiv überraschend kommt (AG Wuppertal ZfS 2001, 122 [OLG Koblenz 28.04.2000 - 10 U 1146/99] ; AG Koblenz DAR 2000, 73 [AG Koblenz 10.09.1999 - 14 C 489/99] [AG Koblenz 10.09.1999 - 14 C 489/99] ).
  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Ob eine Klausel objektiv ungewöhnlich ist, ist nach den Gesamtumständen zu beurteilen (Palandt-Heinrichs, a.a.O.); die Ungewöhnlichkeit kann sich insbesondere aus der Unvereinbarkeit mit dem Leitbild des Vertrages ( BGHZ 121, 113 [BGH 22.12.1992 - VI ZR 341/91] ) oder aber einer erheblichen Abweichung vom dispositiven Recht (BGH NJW 1992, 1236 [BGH 19.02.1992 - VIII ZR 65/91] ) oder von den üblichen Vertragsbedingungen (Palandt-Heinrichs, a.a.O.) ergeben.
  • OLG Koblenz, 28.04.2000 - 10 U 1146/99

    Steckenlassen des Zündschlüssels ist auch bei nur kurzem Verlassen des Kfz grob

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Diese gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Pflicht zur Erstattung der auf die Reparaturkosten entfallenden Mehrwertsteuer sowohl im dispositiven gesetzlichen Schadensersatzrecht als auch unter Geltung der vor dem Wegfall der Genehmigungspflicht durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen geltenden AKB der Kraftfahrtversicherungsunternehmen hat den Erwartungshorizont eines typischen Versicherungsnehmers derart geprägt, dass eine die Mehrwertsteuererstattung bei nur fiktiver Schadensabrechnung ausschließende Klausel für ihn subjektiv überraschend kommt (AG Wuppertal ZfS 2001, 122 [OLG Koblenz 28.04.2000 - 10 U 1146/99] ; AG Koblenz DAR 2000, 73 [AG Koblenz 10.09.1999 - 14 C 489/99] [AG Koblenz 10.09.1999 - 14 C 489/99] ).
  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78

    Freier Warenverkehr in Schallplatten

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
    Auf das Bereichungsverbot nach § 55 VVG konnte sich der Versicherer nicht stützen, weil der Versicherungsnehmer, der sich entschloss, auf die Wiederherstellung zu verzichten, seine Stellung nicht in einer Weise verbesserte, der im Verhältnis zum Versicherer Gewicht zukam, da die Entschädigung nur die Einbußen ausglich, die der Versicherungsnehmer durch den Schadensfall erlitt (BGH NJW 1982, 1222 [BGH 06.05.1981 - I ZR 92/78] ).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung:

    Soweit sich das Landgericht zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig (VersR 2001, 1279) beruft, vermag diese Entscheidung nicht zu überzeugen.

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Mehrwertsteuerklausel in § 13 Nr. 6 AKB systematisch am richtigen Ort unter der Überschrift Ersatzleistung angeordnet (vgl. auch LG Braunschweig VersR 2001, 1279; LG München I NJW-RR 2001, 169).

  • AG Lebach, 23.04.2002 - 3A C 793/01

    Ersatz der fiktiven Mehrwertsteuer bei der Erstattung der theoretischen

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden § 13 Abs. 5 S. 5 AKB entsprechende Regelungen teilweise als überraschende Klausel i.S.d. § 3 AGBG kassiert (so: LG Braunschweig, VersR 2001, 1279 [LG Braunschweig 14.06.2001 - 10 S 30/01 7] , Urt. v. 14.06.2001, Az: 10 S 30/01 [7]; AG Wuppertal, ZfS 2001, 122, Urt. v. 02.11.2000, Az: 31 C 170/00; AG Koblenz, DAR 2000, 73 [AG Koblenz 10.09.1999 - 14 C 489/99] , Urt. v. 10.09.1999, Az: 14 C 489/99).

    Diese Auffassung stützt sich maßgebend auf den Gedanken, dass durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zur grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit fiktiver Mehrwertssteuer (BGH, NJW 1985, 1222, Urt. v. 30.01.1985, Az: IV a ZR 109/83) der Erwartungshorizont des typischen Versicherungsnehmers derart geprägt wurde, dass eine die Mehrwertsteuererstattung bei nur fiktiver Schadensberechnung ausschließende Klausel für diesen subjektiv überraschend sei (LG Braunschweig, VersR 2001, 1279 (1280) [LG Braunschweig 14.06.2001 - 10 S 30/01 7] , Urt. v. 14.06.2001, Az: 10 S 30/01 [7]; AG Wuppertal, ZfS 2001, 122 (123), Urt. v. 02.11.2000, Az: 31 C 170/00; AG Koblenz, DAR 2000, 73 f. [AG Koblenz 10.09.1999 - 14 C 489/99] , Urt. v. 10.09.1999, Az: 14 C 489/99).

  • LG Deggendorf, 05.03.2002 - 1 S 132/01

    Wirksamkeit einer Versicherungsklausel nach dem Gesetz über Allgemeine

    Vorliegend ergibt sich die objektive Ungewöhnlichkeit deshalb bereits daraus, daß die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer über viele Jahre hinweg für den Bereich der Kaskoversicherung über die Versicherungsgesellschaften hinweg allgemein üblich war (vgl. LG Braunschweig VersR 2001, 1279 [LG Braunschweig 14.06.2001 - 10 S 30/01 7] ) und im übrigen auch zum Zeitpunkt des vorliegend relevanten Vertragsschlusses vielfach noch galt.
  • LG Deggendorf, 05.02.2002 - 1 S 132/01

    Kaskoversicherung - MwSt bei fiktiver Reparatur und kein Ende?

    Vorliegend ergibt sich die objektive Ungewöhnlichkeit deshalb bereits daraus, dass die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer über viele Jahre hinweg für den Bereich der Kaskoversicherung über die Versicherungsgesellschaften hinweg allgemein üblich war (vgl. LG Braunschweig VersR 2001, 1279) und im übrigen auch zum Zeitpunkt des vorliegend relevanten Vertragsschlusses vielfach noch galt.
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