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   LG Braunschweig, 24.03.2016 - 12 T 793/14   

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https://dejure.org/2016,41331
LG Braunschweig, 24.03.2016 - 12 T 793/14 (https://dejure.org/2016,41331)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 24.03.2016 - 12 T 793/14 (https://dejure.org/2016,41331)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 24. März 2016 - 12 T 793/14 (https://dejure.org/2016,41331)
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  • OLG Braunschweig, 06.10.2016 - 2 W 62/15

    Sachverständigenvergütung: Familienpsychologisches Gutachten

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 12 T 793/14
    Die Akten werden dem Oberlandesgericht Braunschweig - 2. Zivilsenat (Geschäfts-Nr.: 2 W 62/15) - zur Entscheidung auch über die weitere Beschwerde vom 08.08.2015 vorgelegt.
  • LSG Thüringen, 13.08.2013 - L 6 SF 266/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - psychologisches

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 12 T 793/14
    Den durchschnittlichen Zeitaufwand, den das thüringische Oberlandesgericht für das Lesen der Sachakten (vgl. hierzu: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2013, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 266/13, zit. n. juris, Tz. 19) und für Diktat, Durchsicht und Korrektur des Gutachtens (vgl. hierzu: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27.08.2008, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 36/08, zit. n. juris, Tz. 24) in sozialgerichtlichen Verfahren annimmt, hält die Kammer weiterhin für zutreffend.
  • OLG Koblenz, 09.12.1999 - 9 W 765/99

    Sachverständiger; Entschädigung; Entschädigungsanspruch; Ortstermin;

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 12 T 793/14
    Zwar kann das Beschwerderecht verwirkt sein, wenn der Berechtigte die Beschwerde erst nach unverhältnismäßig langer Zeit einlegt und sich der Gegner auf die Entscheidung verlassen durfte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.1999, Geschäfts-Nr.: 9 W 765/99, zit. n. juris, Tz. 4).
  • LSG Thüringen, 27.08.2008 - L 6 SF 36/08

    Kostenrechtliche Ausgestaltung des Vergütungsanspruchs eines Gutachters in einem

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 12 T 793/14
    Den durchschnittlichen Zeitaufwand, den das thüringische Oberlandesgericht für das Lesen der Sachakten (vgl. hierzu: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2013, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 266/13, zit. n. juris, Tz. 19) und für Diktat, Durchsicht und Korrektur des Gutachtens (vgl. hierzu: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27.08.2008, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 36/08, zit. n. juris, Tz. 24) in sozialgerichtlichen Verfahren annimmt, hält die Kammer weiterhin für zutreffend.
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 12 T 793/14
    Relevant ist der erforderliche Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2003, Geschäfts-Nr.: X ZR 206/98, zit. n. juris, Tz. 11).
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