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   LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15   

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https://dejure.org/2016,14360
LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15 (https://dejure.org/2016,14360)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 24.03.2016 - 21 O 2104/15 (https://dejure.org/2016,14360)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 24. März 2016 - 21 O 2104/15 (https://dejure.org/2016,14360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • damm-legal.de

    Typenbezeichnung von Haushaltsgeräten muss in der Werbung angegeben werden

  • kanzlei.biz

    Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Typenbezeichnung von Haushaltsgeräten muss in der Werbung angegeben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Typenbezeichnung von Haushaltsgeräten in der Werbung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung für Komplettküchen muss Typenbezeichnung eingebauter Elektrogeräte enthalten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2014 "Typenbezeichnung", GRUR 2014, 584 ff verweist der Kläger darauf, dass die Typenbezeichnung für Elektro Haushaltsgeräte ein wesentliches Merkmal darstelle.

    Dem ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 I ZR 17/13, GRUR 2014, 584 ff., juris Rn. 9).

    Wesentliche Informationen sind solche, die der durchschnittliche Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung zu treffen, und die somit einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen oder zu veranlassen geeignet sind, die er sonst nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014, I ZR 17/13, juris Rn. 9).

    Die Typenbezeichnung ist erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei zu identifizieren und den Verbraucher in die Lage zu versetzen, sie mit anderen Geräten zu vergleichen und auch noch andere Eigenschaften als die in der Werbung angegebenen in Erfahrung zu bringen (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014, a. a. O., Rn. 15).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15
    Das Anbieten von Waren i. S. von § 5a Abs. 3 UWG stellt jede gezielte auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung dar (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 16; Urteil vom 12. September 2013 I ZR 123/12, GRUR 2014, 405 f. Rn. 8).

    Durch die Werbung muss der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfahren, dass er sich für den Kauf entscheiden kann (EuGH, a. a. O., Tz. 28 f., 33, 41; BGH, Urteil vom 12. September 2013, a. a. O.), ohne dass er wie ausgeführt zwingend ein konkretes Angebot abgeben können müsste.

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) der Begriff der "Aufforderung zum Kauf" nach der Richtlinie 2005/29 nicht restriktiv auszulegen, um das in Art. 1 der Richtlinie genannte Ziel des hohen Verbraucherschutzniveaus zu erreichen (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 C 122/10, Tz. 29, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15
    Das Anbieten von Waren i. S. von § 5a Abs. 3 UWG stellt jede gezielte auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung dar (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 16; Urteil vom 12. September 2013 I ZR 123/12, GRUR 2014, 405 f. Rn. 8).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12

    Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die

    Auszug aus LG Braunschweig, 24.03.2016 - 21 O 2104/15
    Das Anbieten von Waren i. S. von § 5a Abs. 3 UWG stellt jede gezielte auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung dar (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 16; Urteil vom 12. September 2013 I ZR 123/12, GRUR 2014, 405 f. Rn. 8).
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