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LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 1004 BGB; Art. 5 GG; § 193 StGB
Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts; Individualsphäre als das Selbstbestimmungsrecht schützend und die Eigenart des Menschen in seinem beruflichen Wirken bewahrend; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts; Individualsphäre als das Selbstbestimmungsrecht schützend und die Eigenart des Menschen in seinem beruflichen Wirken bewahrend; ...
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- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82
Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher …
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
(vgl. BGH NJW 1984, 1607 (1610) [BGH 07.02.1984 - VI ZR 193/82] .Gibt er auch dann noch zu erkennen, dass er seine falschen Behauptungen auch in Zukunft wiederholen wird, dann kann die öffentliche Hand ihm grundsätzlich diesen drohenden zukünftigen Eingriff in ihr Unternehmen mit der negatorischen Unterlassungsklage verbieten (BGH NJW 1984, 1607 (1610) [BGH 07.02.1984 - VI ZR 193/82] .
Weder isoliert noch zusammen betrachtet können die dazu gemachten Angaben das Ansehen der Kl. herabmindern; mit ihnen ist die Ablehnung des Projekts (Privatisierung der Stadtentwässerung), nicht eine Herabwürdigung der Kl. selbst verbunden (vgl. BGH NJW 1984, 1607, (1608) [BGH 07.02.1984 - VI ZR 193/82] ) für falsche Angaben im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen eine Bundesbahntrasse.).
konkrete Geschäftsbeziehungen sondern eher "außergeschäftlich" auswirken (vgl. BGH NJW 1984, 1607 (1608) [BGH 07.02.1984 - VI ZR 193/82] ,.
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Eine Tatsachenbehauptung, die nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung des Angegriffenen führt, ist schon aus diesem Grund rechtswidrig (BGH NJW 2006, 601 (603) [BGH 22.11.2005 - VI ZR 204/04] ).Ein Fall in dem der Vorwurf gegen das Organ so gravierend ist, dass er ohne weiteres auf die juristische Person durchschlägt, ist hier nicht gegeben (vgl. BGH NJW 2000, 3421 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ür die Bezeichnung der Abtreibungspraxis als "Babycaust"; OLG München NJW-RR 2002, 186 f [OLG München 29.06.2001 - 21 U 2877/01] ür den Vorwurf der Schmiergeldannahme und Bestechlichkeit; BGH NJW 2006, 601 für den Vorwurf der Kardinal habe die Abtreibung einer durch einen Pfarrer geschwängerten Minderjährigen geduldet).
Deshalb kann auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts sich mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage gegen die drohende Wiederholung von Vorwürfen wenden, die einen der Straftatbestände in §§ 185 - 187 StGB erfüllen (BGH NJW 83, 1183, BGH NJW 2000, 3421 [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ; BGH v. 22.11.05 VI ZR 204/04 vgl. Damm/Rehbock Rn. 298).
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Ein Fall in dem der Vorwurf gegen das Organ so gravierend ist, dass er ohne weiteres auf die juristische Person durchschlägt, ist hier nicht gegeben (vgl. BGH NJW 2000, 3421 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ür die Bezeichnung der Abtreibungspraxis als "Babycaust"; OLG München NJW-RR 2002, 186 f [OLG München 29.06.2001 - 21 U 2877/01] ür den Vorwurf der Schmiergeldannahme und Bestechlichkeit; BGH NJW 2006, 601 für den Vorwurf der Kardinal habe die Abtreibung einer durch einen Pfarrer geschwängerten Minderjährigen geduldet).Deshalb kann auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts sich mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage gegen die drohende Wiederholung von Vorwürfen wenden, die einen der Straftatbestände in §§ 185 - 187 StGB erfüllen (BGH NJW 83, 1183, BGH NJW 2000, 3421 [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ;… BGH v. 22.11.05 VI ZR 204/04 vgl. Damm/Rehbock Rn. 298).
- OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
An die Widerlegung der hiernach indizierten Wiederholungsgefahr werden strenge Anforderungen gestellt; im Allgemeinen muss der Verletzer (Äußernde) eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die nach Lage des Einzelfalls geeignet ist, ihn wirklich und ernsthaft von einer Wiederholung der Verletzungshandlung (Äußerung) abzuhalten (vgl. OLG Bandenburg NJW-RR 2002, 1269 [OLG Brandenburg 12.06.2002 - 1 U 6/02] m. w. Nachw.).Hiervon ausgenommen sind jedoch Fälle, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt etwa auch für Ansprüche auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen, wenn die Wiederholung der Äußerungen zu befürchten ist (vgl. OLGBandenburg NJW-RR 2002, 1269 [OLG Brandenburg 12.06.2002 - 1 U 6/02] m. w. Nachw.).
- BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80
Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend …
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Deshalb kann auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts sich mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage gegen die drohende Wiederholung von Vorwürfen wenden, die einen der Straftatbestände in §§ 185 - 187 StGB erfüllen (BGH NJW 83, 1183, BGH NJW 2000, 3421 [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ;… BGH v. 22.11.05 VI ZR 204/04 vgl. Damm/Rehbock Rn. 298). - BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Wo der Sachverhalt nicht nur vereinfacht, sondern auch bei voller Berücksichtigung rednerischer Einkleidungen und Vergröberungen im Kern der Sachaussage falsch dargestellt ist, kann sich der Kritiker nicht darauf zurückziehen, er habe seine Äußerung nur polemisch überzogen ( BGH , VersR 1984, 88 ; LG Kleve NJW-RR 2005, 1632 [LG Kleve 13.07.2005 - 2 O 224/05] ). - LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Wo der Sachverhalt nicht nur vereinfacht, sondern auch bei voller Berücksichtigung rednerischer Einkleidungen und Vergröberungen im Kern der Sachaussage falsch dargestellt ist, kann sich der Kritiker nicht darauf zurückziehen, er habe seine Äußerung nur polemisch überzogen ( BGH , VersR 1984, 88 ; LG Kleve NJW-RR 2005, 1632 [LG Kleve 13.07.2005 - 2 O 224/05] ). - OLG München, 29.06.2001 - 21 U 2877/01
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Ein Fall in dem der Vorwurf gegen das Organ so gravierend ist, dass er ohne weiteres auf die juristische Person durchschlägt, ist hier nicht gegeben (vgl. BGH NJW 2000, 3421 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ür die Bezeichnung der Abtreibungspraxis als "Babycaust"; OLG München NJW-RR 2002, 186 f [OLG München 29.06.2001 - 21 U 2877/01] ür den Vorwurf der Schmiergeldannahme und Bestechlichkeit; BGH NJW 2006, 601 für den Vorwurf der Kardinal habe die Abtreibung einer durch einen Pfarrer geschwängerten Minderjährigen geduldet). - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78
Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Dies ist nach konkreten Umständen des Einzelfalles anhand der Verkehrsanschauung festzustellen (BGH NJW 1980, 2807 (2808)). - BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person
Auszug aus LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BGH NJW 2006, 603 (604) [BGH 08.11.2005 - VI ZR 64/05] ).