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LG Bremen, 10.10.2017 - 3 O 1036/16 |
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- BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95
Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende …
Auszug aus LG Bremen, 10.10.2017 - 3 O 1036/16
Es werden dann die handelnden Personen so verpflichtet, wie es der materiellen Rechtslage (z.B. einer GbR oder OHG) entspricht, während die falsche Bezeichnung, derer sich die Personen im Außenverhältnis bedienen, grundsätzlich unbeachtlich ist, weil sie keinen Einfluss auf die Rechtsform des Unternehmensträgers gewinnt (vgl. BGH NJW 1996, 1053: Handeln im Namen einer nicht existierenden juristischen Person).