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   LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03   

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https://dejure.org/2004,41459
LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03 (https://dejure.org/2004,41459)
LG Bremen, Entscheidung vom 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03 (https://dejure.org/2004,41459)
LG Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03 (https://dejure.org/2004,41459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • blutalkohol PDF, S. 295

    Voraussetzungen für die Annahme drogenbedingter relativer Fahrunsicherheit i. S. d. § 316 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04

    Trunkenheit im Verkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
    Im Einklang mit der Entscheidung des BGH vom 03.11.1998 hat das OLG Zweibrücken in seinen Beschlüssen vom 27.01.2004 (StV 2004, 322 [= BA 2004, 469]) und vom 27.02.2004 (1 Ss 5/04) darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich problematisch erscheine, allein die verzögerte oder ausbleibende Hell/Dunkel-Adaption der Pupillen mit Fahrunsicherheit im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB gleichzusetzen.
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
    Der BGH hat in diesem Zusammenhang in seinem Grundsatzbeschluss vom 03.11.1998 (BGHSt 44, 219 = NJW 1999, 226 [= BA 1999, 61]) unmissverständlich klargestellt, die Beeinträchtigung der Sehfähigkeit aufgrund einer drogenbedingten Pupillenstarre genüge für die Annahme von Fahruntüchtigkeit gerade nicht ohne weiteres.
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

    Auszug aus LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
    Im Einklang mit der Entscheidung des BGH vom 03.11.1998 hat das OLG Zweibrücken in seinen Beschlüssen vom 27.01.2004 (StV 2004, 322 [= BA 2004, 469]) und vom 27.02.2004 (1 Ss 5/04) darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich problematisch erscheine, allein die verzögerte oder ausbleibende Hell/Dunkel-Adaption der Pupillen mit Fahrunsicherheit im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB gleichzusetzen.
  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00

    Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative,

    Auszug aus LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
    Anders als bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit lässt sich nach derzeitigen rechtsmedizinischen Erkenntnissen ein Beweisgrenzwert für ("absolute") Fahrunsicherheit nicht begründen (vgl. BGH, NZV 2000, 419 [= BA 2000, 502]; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage München 2003, § 316 StGB, Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
    Diese Wertung ­ Fahren unter der Wirkung von Rauschmitteln fällt unter § 24a StVG; Fahren unter der Wirkung von Rauschmitteln bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit wird von § 316 StGB umfasst ­ hält auch der BGH nach wie vor aufrecht, was sich aus seinem Beschluss vom 27.04.2004 (NStZ 2004, 694 [in diesem Heft]) zumindest mittelbar ergibt: Im dortigen Verfahren ging es primär um das prozessuale Verhältnis einer Rauschfahrt und dem gleichzeitigen Besitz von Betäubungsmitteln, eine Tatidentität im Sinne von § 264 StPO wurde im Ergebnis verneint.
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