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LG Chemnitz, 03.12.2004 - 6 S 1570/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif Zustellung/Abholung, Winterreifen
Verfahrensgang
- AG Marienberg, 25.03.2003 - 2 C 515/02
- LG Chemnitz, 03.12.2004 - 6 S 1570/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus LG Chemnitz, 03.12.2004 - 6 S 1570/03
Die Klägerin hat als Geschädigte nach ständiger Recht sprechung des Bundesgerichtshofes einen Anspruch darauf, dass der Schädiger ihr für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt oder - was der Regel entspricht - ihr die hierzu erforderlichen Kosten ersetzt (vgl. BGH NJW 85, 2639). - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise
Auszug aus LG Chemnitz, 03.12.2004 - 6 S 1570/03
Dies ist nicht nur bei langer Anmietdauer (so in der Entscheidung des BGH vom 02.07.85, Az.: VI ZR 86/84) anzunehmen, sondern nach Auffassung der Kammer auch dann, wenn sich bereits aus dem einzelnen Tagessatz (für eine Anmietdauer unter 14 Tagen) die Möglichkeit eines besonders hohen Schadens ergibt. - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Chemnitz, 03.12.2004 - 6 S 1570/03
In der Entscheidung BGH NJW 96, 1958, ist des Weiteren ausgeführt, dass im Hinblick auf das Unfallersatzwagengeschäft höhere seinerzeit um bis zu 25 % - Kosten einer Ausgleichspflicht zugunsten des Geschädigten nicht entgegenstehen, da dieser ein besonderes Sparen oder überobligationsmäßige Bemühungen nicht schulde.