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   LG Chemnitz, 09.06.2016 - 2 Qs 76/16   

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https://dejure.org/2016,14468
LG Chemnitz, 09.06.2016 - 2 Qs 76/16 (https://dejure.org/2016,14468)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 09.06.2016 - 2 Qs 76/16 (https://dejure.org/2016,14468)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 2 Qs 76/16 (https://dejure.org/2016,14468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren, Bemessung der Rahmengebühr, Mittelgebühr

  • IWW

    § 14 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Gebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren; Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Bemessung der Gebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes; Unbillig des Gebührensatzes

  • Burhoff online

    Rahmengebühr, Bußgeldverfahren, Mittelgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Chemnitz, 09.06.2016 - 2 Qs 76/16
    Unbillig ist der Gebührensatz nach herrschender Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (BGH NJW-RR 2007, 420, 421, LG Saarbrücken Beschluss vom 07.11.2012,2 Qs 40/12).
  • LG Saarbrücken, 09.07.2014 - 2 Qs 30/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren

    Auszug aus LG Chemnitz, 09.06.2016 - 2 Qs 76/16
    Anhand der Gesamtumstände und Besonderheiten des Einzelfalles ist in einer Gesamtwürdigung die Gebühr innerhalb des Rahmens auf ihre Angemessenheit zu prüfen (vgl. LG Saarbrücken, 2 Qs 30/14, zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 07.11.2012 - 2 Qs 40/12

    Erstattungsfähige Verteidigergebühren nach Freispruch im Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus LG Chemnitz, 09.06.2016 - 2 Qs 76/16
    Unbillig ist der Gebührensatz nach herrschender Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (BGH NJW-RR 2007, 420, 421, LG Saarbrücken Beschluss vom 07.11.2012,2 Qs 40/12).
  • LG Kassel, 20.05.2019 - 8 Qs 18/19

    Bei (alltäglichen) straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten mit geringem

    Der demgegenüber teilweise in der Literatur (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 14, Rdn. 30 m.w.N.) und Rechtsprechung (LG Chemnitz, Beschluss vom 09.06.2016 - 2 Qs 76/16 und Beschluss vom 23.02.2016 - 2 Qs 159/15; LG Weiden, Beschluss vom 01.08.2005, Az. 1 Qs 60/05; AG Plauen, Beschluss vom 22.03.2018 - 7 Owi 440 Js 18243/16; LG Leipzig; RVGreport 2009, 61; LG Saarbrücken, RVGreport 2013, 53; LG Stralsund, zfs 2006, 407) vertretenen Auffassung, wonach unter der Geltung des RVG bei durchschnittlichen straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt sei, vermag nicht zu überzeugen.
  • AG Plauen, 22.03.2018 - 7 OWi 440 Js 18243/16

    Rahmengebühr, straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren, Mittelgebühr

    Der Antragsteller hingegen bezieht sich auf eine Entscheidung des LG Chemnitz vom 09.06.2016 (Az. 2 Qs 76/16).
  • LG Kassel, 20.05.2019 - 8 Qs 8/19

    Straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren, Mittelgebühr, Bemessung der

    Der demgegenüber teilweise in der Literatur (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 14, Rdn. 30 m.w.N.) und Rechtsprechung (LG Chemnitz, Beschluss vom 09.06.2016 - 2 Qs 76/16 und Beschluss vom 23.02.2016 - 2 Qs 159/15; LG Weiden, Beschluss vom 01.08.2005, Az. 1 Qs 60/05; AG Plauen, Beschluss vom 22.03.2018 - 7 Owi 440 Js 18243/16; LG Leipzig; RVGreport 2009, 61; LG Saarbrücken, RVGreport 2013, 53; LG Stralsund, zfs 2006, 407) vertretenen Auffassung, wonach unter der Geltung des RVG bei durchschnittlichen straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt sei, vermag nicht zu überzeugen.
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