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   LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07   

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LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07 (https://dejure.org/2008,30778)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 10.10.2008 - 3 T 214/07 (https://dejure.org/2008,30778)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 3 T 214/07 (https://dejure.org/2008,30778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 16 Abs. 1; 30 Abs. 1; 147 Abs. 2; 156 Abs. 1 S. 3
    Kein Absehen von der Gebührenerhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung bei unrichtiger Kostenauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen einer unzutreffenden Gebührenauskunft durch den Notar auf die tatsächlich höhere Kostenforderung; Teilweise Nichterhebung von Gebühren wegen unrichtiger Sachbehandlung i.S.d. § 16 Abs. 1 S. 1 Kostenordnung (KostO) als Folge einer unrichtigen Gebührenauskunft; ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.2009 - II R 69/06

    Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als

    Auszug aus LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
    11. Steuerrecht - Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als Familienwohnung genutzten Haus (BFH, Urteil vom 26.2. 2009 - II R 69/06 mit Anmerkung von Rechtsanwalt und Steuerberater Philipp Thouet, Aachen) ErbStG a. F. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a 1. Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als Wohnzwecken dient, und wendet der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zu, ist die Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen steuerfrei.
  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung

    Auszug aus LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
    Für die Kaufpreisüberwachung/Fälligkeitsmitteilung ( §§ 8, 147 Abs. 2 KostO ) und für die Vorlagehaftung/ Auflassung ( §§ 8, 147 Abs. 2 KostO ) fällt jeweils eine gesonderte Gebühr an (BGH NJW 2005, 3218 = DNotZ 2005, 867 = RNotZ 2005, 498 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 10 W 52/04

    Nichterhebung von Notarkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Gerichtliche

    Auszug aus LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
    Eine unrichtige Sachbehandlung wird nach überwiegender Auffassung angenommen, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (so u. a. OLG Hamm vom 8.11.2001, 15 W 209/01 = ZNotP 2002, 363 ); nicht dagegen, wenn er gegen irgendwelche Rechtspflichten verstoßen hat (so u. a. OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 318 ).
  • BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04

    Sacheinlagen an GmbH durch Dritte - Informationspflichten des Notars zur

    Auszug aus LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
    Macht ein Bf. im Rahmen einer Notarkostenbeschwerde - somit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Schadensersatzansprüche geltend, so treffen ihn dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substanziierungspflichten (BayObLG FGPrax 2005, 229 = MittBayNot 2006, 260 ).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 209/01

    Hebegebühr bei notarieller Auszahlungsanweisung auf ein abstraktes

    Auszug aus LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
    Eine unrichtige Sachbehandlung wird nach überwiegender Auffassung angenommen, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (so u. a. OLG Hamm vom 8.11.2001, 15 W 209/01 = ZNotP 2002, 363 ); nicht dagegen, wenn er gegen irgendwelche Rechtspflichten verstoßen hat (so u. a. OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 318 ).
  • LG Köln, 04.04.2007 - 11 T 239/06

    Zum Geschäftswert der Umschreibungsüberwachung

    Auszug aus LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
    Eine Ermessensüberschreitung bei der Geschäftswertbestimmung derartiger Tätigkeiten wird erst dann angenommen, wenn bei einer durchschnittlichen Angelegenheit über 50 % des Kaufpreises angesetzt werden (so LG Köln RNotZ 2007, 560 ).
  • OLG Dresden, 12.09.2016 - 17 W 826/16

    Auskunftspflichten des Notars bzgl. Notarkosten

    c) Mangels unrichtiger Sachbehandlung oder Pflichtverletzung des Antragsgegners kommt es auf die Folgefrage der Kausalität für seine weitere Inanspruchnahme nicht an (zum Kausalitätserfordernis BayObLG MDR 1980, 411; MDR 2005, 278; LG Chemnitz NotBZ 2009, 33).
  • LG Dortmund, 25.06.2012 - 9 OH 17/11
    Hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs wegen Amtspflichtverletzung nach § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO treffen den Kostenschuldner auch im Verfahren nach § 156 Abs. 1 S. 1 KostO dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substantiierungspflichten ( BayObLG NZM 2005, 264; LG Chemnitz NotBZ 2009, 33 ).
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