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   LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09   

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LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09 (https://dejure.org/2009,2945)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 23.06.2009 - 7 O 359/09 (https://dejure.org/2009,2945)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 7 O 359/09 (https://dejure.org/2009,2945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 280 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beratung durch einen Anlageberater bzgl. Inhalt und Qualität des Gespräches; Notwendigkeit der Offenlegung eines bestehenden Interessenkonfliktes der Bank bei Empfehlung eines bestimmten Produktes durch den Berater; Erforderlichkeit einer Offenlegung ...

  • lehman-zertifikat.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • archive.org (Kurzinformation, weggefallen)

    Lehman-Zertifikate

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von Investmentzertifikaten ("Lehman Brothers")

  • weimann.de (Leitsatz)

    Kick-Backs, Gewinnmarge, mangelhafte Anlageberatung

  • weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
  • finanzmarkt-recht.de (Kurzinformation)

    Keine anlegergerechte Beratung der Dresdner Bank - Bank musste Anleger aber nicht über Gewinnmarge aufklären

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2241 (Ls.)
  • WM 2009, 1505
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Vielmehr handelt es sich bei den Vorschriften des WpHG in erster Linie um aufsichtsrechtliche Regelungen, denen keine eigenständige schadenersatzrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.08, XI ZR 170/07, mwNw.).

    Wird die Empfehlung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise abgegeben, ist sie dann als sittenwidrig zu werten, wenn sie erkennbar für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung ist und in Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgegeben wird (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.08, XI ZR 170/07, mwNw.).

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.04, XI ZR 178/03).

    Selbst ein nach dem Erstgeschäft erteilter warnender Hinweis rechtfertigt keine andere Beurteilung, weil der Anleger diesem Hinweis unter dem Eindruck des Erstgeschäfts nicht mehr unvoreingenommen gegenübersteht (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.04, XI ZR 178/03, mwNw.).

  • OLG Naumburg, 27.07.2006 - 2 U 129/04
    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Insofern reicht es aus, wenn der Berater oder Vermittler erkennt, dass der Kunde die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen und das Ergebnis der Beratung bzw. der Auskunft zur Grundlage seiner Anlagenentscheidung machen will (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.00, III ZR 62/99; Urteil vom 09.07.93, XI ZR 12/93; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.07.06, 2 U 129/04).

    Als unabhängiger individueller Berater, dem weit reichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH,Urteil vom 25.11.81, IVa ZR 286/80; Oberlandesgericht des Landes Sachsen, Urteil vom 27.07.06, 2 U 129/04).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Eine Aufklärung durch Angaben in einem Prospekt erfolgt aber nur dann pflichtgemäß, wenn dieser so rechtzeitig übergeben wurde, dass sich die Anleger mit seinem Inhalt vertraut machen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Deshalb ist es geboten, den Kunden grundsätzlich über etwaige Rückvergütungen aufzuklären (BGH, Beschluss vom 20.01.09, XI ZR 510/07).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens wäre anzunehmen gewesen, wenn der Beklagte zu 2.) zu erkennen gegeben hätte, er werde persönlich mit seiner Sachkunde neben der von ihr vertretenen Beklagten zu 1.) die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.05, III ZR 71/05, mwNw.).
  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Der Anspruch des Klägers ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihm aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.09, III ZR 28/08).
  • LG Hamburg, 18.03.2009 - 301 O 26/08

    Bankenhaftung aus Anlageberatung bei finanzierten Kapitalanlagen:

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Dem Umsatzinteresse der Bank steht die dem Kunden geschuldete Vertragspflicht gegenüber, unabhängig unter den auf dem Markt angebotenen Produkten das geeignetste zu empfehlen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 18.03.09, 301 O 26/08).
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZR 321/95

    Rechtsstellung der Inhaber eines Oder-Depots

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Zwar gilt grundsätzlich die Vermutung gem. § 1006 BGB, nicht aber, wenn sich aus dem Parteiwillen etwas anderes ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.97, XI ZR 321/95; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.07, 1 U 63/07).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
    Insofern reicht es aus, wenn der Berater oder Vermittler erkennt, dass der Kunde die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen und das Ergebnis der Beratung bzw. der Auskunft zur Grundlage seiner Anlagenentscheidung machen will (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.00, III ZR 62/99; Urteil vom 09.07.93, XI ZR 12/93; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.07.06, 2 U 129/04).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - 19 O 62/08

    Beratungsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgter Beratung

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2007 - 1 U 63/07
  • OLG Frankfurt, 15.10.2008 - 23 U 348/05

    Prospekthaftung: Pflicht zur Angabe der Höhe eines Mietausfallwagnisses und zu

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • OLG Dresden, 11.05.2010 - 5 U 1178/09

    Lehman-Zertifikat, Kick-back

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz, 7. Zivilkammer, vom 23.06.2009 (7 O 359/09) unter Aufrechterhaltung von Ziffer III. des Tenors abgeändert und wie folgt im Übrigen neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23.06.2009, Az. 7 O 359/09, abzuändern und die Klage abzuweisen, sowie festzustellen, dass dem Kläger keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Beklagten im Zusammenhang mit dem Kauf von 14 Stück Lehman Brothers Bonus Barriere Zertifikaten 06 (22.11.13) Nikkei 225, WKN: A0LHVD gemäß Kaufauftrag vom 04.01.2007 sowie dem Kauf von 10 Stück Lehman Brothers Bonus Express Zertifikaten 07 (07.03.11) SX5E, WKN: A0MHVV gemäß Kaufauftrag vom 02.02.2007 zustehen, sowie festzustellen, dass der Drittwiderbeklagten keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Beklagten im Zusammenhang mit dem Kauf von 14 Stück Lehman Brothers Bonus Barriere Zertifikaten 06 (22.11.13) Nikkei 225, WKN: A0LHVD gemäß Kaufauftrag vom 04.01.2007 sowie dem Kauf von 10 Stück Lehman Brothers Bonus Express Zertifikaten 07 (07.03.11) SX5E, WKN: A0MHVV gemäß Kaufauftrag vom 02.02.2007 zustehen.

  • LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung von Lehman-Zertifikaten

    Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine Gewinnmarge beim Eigenvertrieb von Finanzmarktprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).

    Im Übrigen ist der Vertrieb der Lehmann Papiere auch so gestaltet gewesen, dass teilweise Vertriebsprovisionen an die Banken gezahlt wurden, sodass es tatsächlich vom Zufall der Vereinbarung der Bank mit dem Emittenten abhängt, ob der Renditeerwartung der Bank über eine Provision oder eine Marge Rechnung getragen wird (siehe: LG Chemnitz, WM 2009, 1505).

  • LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütung

    Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine verdeckte Provisionszahlung beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).
  • LG Mönchengladbach, 17.11.2009 - 3 O 112/09

    Beratervertrag

    Ob diese Rechtsauffassung uneingeschränkt in Fällen der vorliegenden Art gilt oder nicht (siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen beispielhaft Urteil des LG Hamburg in BB 2009, 1828ff. und Urteil des LG Chemnitz in WM 2009, 1505), kann dahinstehen, da vorliegend die Besonderheit besteht, dass für die Klägerin nicht eindeutig erkennbar war, ob es sich um Eigen - oder Kommissionsgeschäft handelt.
  • LG Essen, 25.08.2010 - 11 O 42/10

    Anforderungen an eine anlegergerechte Beratung und ordnungsgemäße

    Besteht das Emittentenrisiko nur rein theoretisch, besteht keine Aufklärungspflicht (OLG Dresden, Urteil vom 11.05.2010 5 U 1178/09, BeckRS 2010, 11910; LG Chemnitz Urteil vom 23.06.2009, / O 359/09, BeckRS 2009, 22203; LG Schweinfurt, Urteil vom 15.07.2009 14 O 192/09, BeckRS 2009, 24269).
  • LG Hagen, 02.09.2009 - 2 O 70/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Beratungsvertrag wegen Ausführung eines

    Ob der Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall entgegensteht, dass bei dem Erwerb der Zertifikate durch die Klägerin kein für ein Vermittlungsverhältnis typisches Drei-Personen-Verhältnis bestand, sondern die Klägerin und die Beklagte sich in der typischen Konstellation eines bilateralen Verkaufsgeschäftes gegenüberstanden, kann dahinstehen (für eine Anwendung dieser Grundsätze: LG I, Urteil vom 23.06.2009, AZ: 310 O 4/09, zitiert nach Juris - Rn. 48 f.; dagegen: LG D2, Urteil vom 23.06.2009, AZ: 7 O 359/09, WM 2009, 1505).
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