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LG Coburg, 02.03.2017 - 22 O 155/16 |
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SGB VII § 8 Abs. 2, Abs. 3, § 105 Abs. 1 S. 1, § 108 Abs. 1; StGB § 229; BGB § 249, § 280 Abs. 1, § 362 Abs. 1, § 398, § 823 Abs. 1, Abs. 2, § 826; StVG § 7, § 18; ZPO § 287 Abs. 1
Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall - Haftungsausschluss gegenüber betriebsangehörigem Verletzten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11
Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen …
Auszug aus LG Coburg, 02.03.2017 - 22 O 155/16
Hierunter fällt zum einen der rein immaterielle Schaden (Schmerzensgeld), aber auch jeder mittelbare materielle Vermögensschaden, der als Folge der Körperverletzung auftritt (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012, Az.: III ZR 191/11).Die sich ergebenden Leistungsunterschiede, die sich je nach Situation zu Gunsten oder zu Lasten eines Geschädigten auswirken können, sind systemimmanent und vom Gesetzgeber angesichts des bezweckten Schutzes Geschädigter einerseits und der Enthaftung des beitragszahlenden Unternehmers und dem Betriebsfrieden andererseits bewusst in Kauf genommen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012, Az.: III ZR 191/11).
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder …
Auszug aus LG Coburg, 02.03.2017 - 22 O 155/16
Für die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsstättenweg und einem Betriebs Weg kommt es auf die Örtlichkeit und den Zusammenhang mit dem Betrieb und der Tätigkeit des Versicherten an (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2005, Az.: VI ZR 334/04). - BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03
Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes
Auszug aus LG Coburg, 02.03.2017 - 22 O 155/16
Die Beklagten werden verurteilt, dem Kläger einen Teilschmerzensgeldbetrag für alle bisher eingetretenen Verletzungsfolgen (BGH NJW 2004, 1243) in Höhe von mindestens 35.000,00 EUR zu zahlen. - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04
Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …
Auszug aus LG Coburg, 02.03.2017 - 22 O 155/16
Es wird festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger auch für alle absehbaren und nicht absehbaren Folgeschäden (BGH ZFS 2006, 381), die kausal aus dem Unfallereignis resultierenden Schadenersatzansprüche zu ersetzen hat.
- OLG Frankfurt, 06.07.2022 - 13 U 80/18
Rechte und Pflichten aus Grundlagenvereinbarung einer …
unter Abänderung des am 27.2.2018 verkündeten und am 27.3.2018 zugestellten Urteils des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 155/16) die Beklagten entsprechend der erstinstanzlichen Anträge zu verurteilen.