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   LG Coburg, 13.07.2004 - 13 O 87/04   

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https://dejure.org/2004,32944
LG Coburg, 13.07.2004 - 13 O 87/04 (https://dejure.org/2004,32944)
LG Coburg, Entscheidung vom 13.07.2004 - 13 O 87/04 (https://dejure.org/2004,32944)
LG Coburg, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 13 O 87/04 (https://dejure.org/2004,32944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidriges Verhalten einer Krankenversicherung hinsichtlich der Art und Weise der Abänderung der Krankenversicherungsverträge ihrer beihilfeberechtigten Versicherungsnehmer; Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr; Voraussetzungen eines Handelns zu ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; UWG § 3; VVG § 5; VVG § 178 e; BGB § 145 ff.; BGB § 308 Nr. 5
    Unzulässige einseitige Abänderung bestehender Versicherungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1591
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus LG Coburg, 13.07.2004 - 13 O 87/04
    Dies gilt auch dann, wenn ein Wettbewerber darauf vertraut, dass die mit der Angelegenheit befasste zuständige Aufsichtsbehörde die Rechtslage ihrerseits geprüft hat (vgl. BGH GRUR 2000, 237, 23.9).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus LG Coburg, 13.07.2004 - 13 O 87/04
    Insoweit ist der Beklagten zwar zuzugestehen, dass derjenige nicht wettbewerbswidrig handelt, der sich auf Prüfung und Billigung eines Verhaltens durch die zuständige Behörde berufen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 269 [BGH 11.10.2001 - I ZR 172/99] , OLG Köln GRUR 2004, 166, 168) [OLG Köln 27.06.2003 - 6 U 213/02] .
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 213/02

    Zulässigkeit von Selbstentsorgergemeinschaften von Verkaufsverpackungen

    Auszug aus LG Coburg, 13.07.2004 - 13 O 87/04
    Insoweit ist der Beklagten zwar zuzugestehen, dass derjenige nicht wettbewerbswidrig handelt, der sich auf Prüfung und Billigung eines Verhaltens durch die zuständige Behörde berufen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 269 [BGH 11.10.2001 - I ZR 172/99] , OLG Köln GRUR 2004, 166, 168) [OLG Köln 27.06.2003 - 6 U 213/02] .
  • BGH, 17.03.1953 - I ZR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Coburg, 13.07.2004 - 13 O 87/04
    Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist hierbei jede selbständige, der Verfolgung eines wirtschaftlichen Zwecks dienende Tätigkeit, in der eine Teilhabe am Wettbewerb irgendwie zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 53, 293, 294; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Einf. Rdnr. 194 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01

    BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der

    Auszug aus LG Coburg, 13.07.2004 - 13 O 87/04
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.10.2002 (Az. IV ZR 307/01 , VersR 2002, 1498 f.).
  • LG Berlin, 29.04.2011 - 103 O 198/10

    Zustimmung zur Strompreiserhöhung: Durch Schweigen?

    Hierzu gehört es auch, dass gezahlte Beträge zurückgefordert werden können, wenn der Preis nicht wirksam erhöht worden ist (vgl. LG Coburg 13 O 87/04, S. 36 f.).

    Im Rahmen des Folgenbeseitigungsanspruchs hat der Kläger neben dem Anspruch auf Auskunft auch den Anspruch auf die Einräumung der Überprüfungsmöglichkeit, ob die Beklagte ihrer Verpflichtung nachkommt (vgl. LG Coburg 13 O 87/04, S. 37, OLG Bamberg 3 U 151/04, S. 41).

  • OLG Köln, 08.04.2022 - 6 U 86/21

    Ansprüche nach Verwendung unzulässiger AVB durch eine Versicherungsgesellschaft

    (Bl. 173 ff. GA: Zusendung eines Infobriefs mit Preiserhöhungsbegehren und der Erklärung, dass ein Strombezug nach Ablauf der Kündigungsfrist als Zustimmung zur Preiserhöhung behandelt werde), oder des LG Coburg vom 03.08.2004, 13 O 87/04.
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