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   LG Coburg, 20.07.2007 - 33 S 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7962
LG Coburg, 20.07.2007 - 33 S 36/07 (https://dejure.org/2007,7962)
LG Coburg, Entscheidung vom 20.07.2007 - 33 S 36/07 (https://dejure.org/2007,7962)
LG Coburg, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 33 S 36/07 (https://dejure.org/2007,7962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Sachverständigenkosten aus einem Verkehrsunfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenkosten - Verkehrsunfall

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage, wann der Unfallgeschädigte sich zur Ermittlung seines Fahrzeugschadens eines Gutachters bedienen und die Kosten vom Unfallgegner verlangen kann

  • IWW (Kurzinformation)

    Bagatellgrenze für Gutachten bei 700 Euro

  • IWW (Kurzinformation)

    Gutachten - 718 Euro netto ist kein Bagatellschaden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Gutachten bei Bagatellschäden!

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Sachverständigenhonorar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wann darf der Kfz-Gutachter ran?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Coburg, 20.07.2007 - 33 S 36/07
    Allerdings kann der später ermittelte Schadensumfang im Rahmen tatrichterlicher Würdigung nach § 278 ZPO ein Gesichtspunkt für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob nicht möglicherweise andere, kostengünstigere Schätzungen - wie beispielsweise der Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs - ausgereicht hätten (BGH NJW 2005, 356 f.).

    Nach allgemeiner Meinung ist die Bagatellschadensgrenze derzeit in einem Bereich von 700,- EUR anzusiedeln (BGH NJW 2005, 356; Münchener Kommentar BGB/Oetker, 4. Auflage, § 249 BGB, Rdnr. 372 m. w. N.).

    Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2005 dazu Stellung genommen, wo die Bagatellschadensgrenze bei der Beauftragung eines Sachverständigengutachtens anzusiedeln ist (BGH NJW 2005, 356).

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus LG Coburg, 20.07.2007 - 33 S 36/07
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW-RR 1989, 953).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Coburg, 20.07.2007 - 33 S 36/07
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGHZ 54, 82).
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