Rechtsprechung
   LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28387
LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02 (https://dejure.org/2003,28387)
LG Coburg, Entscheidung vom 25.02.2003 - 11 O 702/02 (https://dejure.org/2003,28387)
LG Coburg, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 11 O 702/02 (https://dejure.org/2003,28387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,28387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Falschberatung bei Anlageberatung: Schadensersatzansprüche

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Auch ein durch Innenprovisionen aufgeblähter Erwerbspreis gehört zum Risiko des Erwerbsgeschäftes und fällt nicht in den Pflichtenkreis der hier kreditgebenden Beklagten zu 1) (EGH WM 2003, 61 f).

    Darüber hinaus hätte eine evtl. Kenntnis über eine erhöhte Innenprovision auch nicht zu einer entsprechenden Aufklärungspflicht der Bank geführt (EGH WM 2003, 61 f).

    Selbst wenn man eine Haustürsituation als gegeben ansieht, so kann der Beklagten zu 1) diese nicht als von ihr gemäß §§ 164, 123 Abs. 2 BGB analog veranlasst zugerechnet werden (vgl. BGH WM 2003, 61, 63).

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für Realkredite anerkannt, dass beide Rechtsgeschäfte grundsätzlich als selbständig zu beurteilen und nur aufgrund besonderer Umstände als rechtliche Einheit zu behandeln sind (vgl. BGH WM 2003, 61, 63 f; BGH WM 2002, 1181 m. w. N., Bamberg WM 2002, 537, 543; Hanseatisches Oberlandesgericht Urt. vom 26.5.2000 - 9 U 340/99 - Karlsruhe Urt. v. 29.11.2000 - 1 U 144/99).

  • OLG Bamberg, 05.02.2002 - 5 U 22/99

    Geltung des Widerrufsrechts für Immobilienfinanzierungen

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Eine finanzierende Bank haftet für schuldhafte unrichtige Angaben der Vertriebs- und Vermittlungsmitarbeiter gegenüber den Enderwerbern nur dann, wenn die Fehlinformationen eigene Informationspflichten der Bank gegenüber den Erwerbern betreffen, nicht also bei bloß objektbezogenen falschen Angaben (OLG Bamberg WM 2002, 537, 543).

    Die neuere Rechtsprechung hat nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausnahmsweise eine Haftung der Bank wegen Aufklärungspflichtverletzungen in vier verschiedenen Fallgruppen angenommen, nämlich bei Interessenkonflikten, bei einem Wissensvorsprung im Hinblick auf eine Gefährdungslage, bei Schaffung eines Gefährdungstatbestandes durch die Bank oder bei Überschreiten der Kreditgeberrolle (vgl. dazu OLG Stuttgart BKR 2002, 828, 829 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; Bamberg WM 2002, 537, 541 f).

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für Realkredite anerkannt, dass beide Rechtsgeschäfte grundsätzlich als selbständig zu beurteilen und nur aufgrund besonderer Umstände als rechtliche Einheit zu behandeln sind (vgl. BGH WM 2003, 61, 63 f; BGH WM 2002, 1181 m. w. N., Bamberg WM 2002, 537, 543; Hanseatisches Oberlandesgericht Urt. vom 26.5.2000 - 9 U 340/99 - Karlsruhe Urt. v. 29.11.2000 - 1 U 144/99).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für Realkredite anerkannt, dass beide Rechtsgeschäfte grundsätzlich als selbständig zu beurteilen und nur aufgrund besonderer Umstände als rechtliche Einheit zu behandeln sind (vgl. BGH WM 2003, 61, 63 f; BGH WM 2002, 1181 m. w. N., Bamberg WM 2002, 537, 543; Hanseatisches Oberlandesgericht Urt. vom 26.5.2000 - 9 U 340/99 - Karlsruhe Urt. v. 29.11.2000 - 1 U 144/99).

    Zur Begründung wird angeführt, dass bei einem Immobilienkauf auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie weiß, dass Kreditgeber und Immobilienverkäufer in der Regel verschiedene Personen sind (BGH WM 2002, 1181 - Heininger-Entscheidung).

  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Endlich trifft die Beklagte zu 1) auch keine Aufklärungspflicht zur Rentabilität der in Rede stehenden Anlage, weil es sich insoweit um ein vom Kreditnehmer zu tragendes Verwendungsrisiko handelt, welches von objektbezogenen und persönlichen Faktoren abhängt, die der Anleger selbst am besten kennt und vor dem Abschluss des Vertrages selbst am besten zu beurteilen vermochte (vgl. OLG Bamberg WM 2002, 357., 342).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Selbst wenn der Beklagten zu 1) als finanzierender Bank aufgrund der durchgeführten Bonitätsprüfung bekannt gewesen wäre, dass der Kaufpreis nicht dem Wert des zu erwerbenden Fondsanteils entspricht, hätte dies für sich allein eine Aufklärungspflicht nicht begründet, solange nicht von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Kunden, hier des Klägers, auszugehen war (EGH WM 2000, 1245).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Die Bank darf im Allgemeinen auch davon ausgehen, dass der Kunde über die typischerweise mit dem Geschäft verbundenen Risiken, wie Beschaffenheit und Wert des Objektes, steuerliche Auswirkungen und Rentabilität unterrichtet ist (EGH NJW 1988, 1583).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2000 - 1 U 144/99

    Keine Aufklärungspflicht der Bank über Objekt bei Finanzierung einer

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für Realkredite anerkannt, dass beide Rechtsgeschäfte grundsätzlich als selbständig zu beurteilen und nur aufgrund besonderer Umstände als rechtliche Einheit zu behandeln sind (vgl. BGH WM 2003, 61, 63 f; BGH WM 2002, 1181 m. w. N., Bamberg WM 2002, 537, 543; Hanseatisches Oberlandesgericht Urt. vom 26.5.2000 - 9 U 340/99 - Karlsruhe Urt. v. 29.11.2000 - 1 U 144/99).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank;

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Die neuere Rechtsprechung hat nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausnahmsweise eine Haftung der Bank wegen Aufklärungspflichtverletzungen in vier verschiedenen Fallgruppen angenommen, nämlich bei Interessenkonflikten, bei einem Wissensvorsprung im Hinblick auf eine Gefährdungslage, bei Schaffung eines Gefährdungstatbestandes durch die Bank oder bei Überschreiten der Kreditgeberrolle (vgl. dazu OLG Stuttgart BKR 2002, 828, 829 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; Bamberg WM 2002, 537, 541 f).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Nur in diesem Rahmen hätte die Anlagevermittlerin sich überhaupt im Pflichtenkreis der Beklagten zu 1) bewegt (vgl. EGH WM 2000, 1685 f; WM 2002, 2501; BGH NJW 1996, 2105).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
    Nur in diesem Rahmen hätte die Anlagevermittlerin sich überhaupt im Pflichtenkreis der Beklagten zu 1) bewegt (vgl. EGH WM 2000, 1685 f; WM 2002, 2501; BGH NJW 1996, 2105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht