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   LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16   

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https://dejure.org/2016,67295
LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16 (https://dejure.org/2016,67295)
LG Cottbus, Entscheidung vom 05.10.2016 - 5 S 36/16 (https://dejure.org/2016,67295)
LG Cottbus, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 5 S 36/16 (https://dejure.org/2016,67295)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Es besteht ein weiter Gestaltungsspielraum (BVerfG ZfJ 2000, 21 ff.; BVerwG NVwZ 1995, 173 ff.; 1999, 993 ff.; Riehle in Krug/Grüner/Dalichau, SGB VIII, § 90 II. 4.; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 90 Rn. 16, Diskowski/Wilms, KitaGBbg, § 17 Rz. 3.7).

    So führt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 13.04.1994, Az. 8 NB 4/93, aus, "wenn Bundesrecht sogar die völlige Vernachlässigung der Einkommensverhältnisse und der Familiengröße zulässt, kann es den verschiedenen denkbaren Bestimmungen des maßgeblichen Einkommens - z. B. Bruttobezüge (vgl. OVG Münster...NVwZ 1994, 198); Nettobezüge unter Berücksichtigung bestimmter pauschaler Freibeträge, eines pauschalierenden oder konkreten Werbungskostenabzugs; Nettoeinkünfte unter zusätzlichem Abzug außergewöhnlicher Belastungen; Berücksichtigung oder Vernachlässigung negativer Einkünfte etc. - nicht entgegenstehen, solange sie an den vom Bundesrecht für die Benutzung von Kindertagesstätten vorgegebenen Kriterien des Einkommens und der Kinderzahl oder der Familiengröße anknüpfen.

    Eine dem steuerlichen Verfahren angenäherte Erfassung der Vorgänge stellt eine beträchtliche Verwaltungsbelastung dar, die eine zeitnahe Bescheidung erschweren würde (BVerwG NVwZ 1995, 173 ff.; 1999, 993 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 6 S 18.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Beschwerdevorbringen; Kita-Gebühren;

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Kernaussage der beiden gesetzlichen Regelungen ist jedoch, dass die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten sind (so OVG Berlin-Brandenburg vom 15.04.2014, Az.: 6 S 18.14).

    Auch das OVG Berlin-Brandenburg ist in seinem Beschluss vom 15.04.2014, Az.: 6 S 18.14, zu keinem anderen Ergebnis gekommen.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Es besteht ein weiter Gestaltungsspielraum (BVerfG ZfJ 2000, 21 ff.; BVerwG NVwZ 1995, 173 ff.; 1999, 993 ff.; Riehle in Krug/Grüner/Dalichau, SGB VIII, § 90 II. 4.; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 90 Rn. 16, Diskowski/Wilms, KitaGBbg, § 17 Rz. 3.7).

    Ermäßigungen aus sozialen Gründen sind dann zwar nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG ZfJ 2000, 21 ff.), aber bei Benutzungsgebühren in einem stetigen Spannungsverhältnis zu dem Gedanken der Abgabengerechtigkeit - gleich hohe Gebühren für gleich hohe Leistungen - zu sehen.

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Obwohl es sich bei der KitaEntgO um eine allgemeine Geschäftsbestimmungen handelt (vgl. auch BGH NJW 2016, 1578 ff.; LG München I vom 23.04.2015, Az.: 6 S 16379/14), hat die Kammer schon Bedenken, ob diese einer Inhaltskontrolle zugänglich sind, da es sich um Preisvereinbarungen handeln könnte.
  • LG München I, 23.04.2015 - 6 S 16379/14

    Rückabwicklung eines Kita-Betreuungsvertrages

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Obwohl es sich bei der KitaEntgO um eine allgemeine Geschäftsbestimmungen handelt (vgl. auch BGH NJW 2016, 1578 ff.; LG München I vom 23.04.2015, Az.: 6 S 16379/14), hat die Kammer schon Bedenken, ob diese einer Inhaltskontrolle zugänglich sind, da es sich um Preisvereinbarungen handeln könnte.
  • VG Minden, 27.05.2010 - 5 K 271/10

    Beitragsmindernde Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Ermittlung der

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Soweit die Kläger mit dem gleichermaßen nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 01.09.2016 auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 27.05.2010 zum Az. 5 K 271/10 und des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 07.02.2207 zum Az. 6 K 2333/01 Bezug nehmen, ist diesen Entscheidungen zu entnehmen, dass die jeweils gegenständlichen Regelungen nicht zu beanstanden sind und die jeweils individuell geforderte Korrektur der Berechnung diese Regelungen nicht unwirksam macht.
  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2007 - 6 K 2333/01

    Einbeziehung von Eigenheimzulage und Baukindergeld des bei der Festsetzung eines

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Soweit die Kläger mit dem gleichermaßen nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 01.09.2016 auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 27.05.2010 zum Az. 5 K 271/10 und des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 07.02.2207 zum Az. 6 K 2333/01 Bezug nehmen, ist diesen Entscheidungen zu entnehmen, dass die jeweils gegenständlichen Regelungen nicht zu beanstanden sind und die jeweils individuell geforderte Korrektur der Berechnung diese Regelungen nicht unwirksam macht.
  • OLG Celle, 15.04.1977 - 8 U 105/76
    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Jedoch sind die Vorgaben der Entgeltordnung so exakt, dass sich damit ein konkreter Beitrag errechnen lässt (vgl. auch BGH NJW 2007, 1672 ff. zu einem Vergleichsfall bei Strompreisen, a.a.O. OLG Celle NJW 1977, 1295 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1993 - 16 B 2069/93

    Elternbeitrag; Öffentliche Abgabe; Ernstliche Zweifel ; Anordnung der

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    So führt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 13.04.1994, Az. 8 NB 4/93, aus, "wenn Bundesrecht sogar die völlige Vernachlässigung der Einkommensverhältnisse und der Familiengröße zulässt, kann es den verschiedenen denkbaren Bestimmungen des maßgeblichen Einkommens - z. B. Bruttobezüge (vgl. OVG Münster...NVwZ 1994, 198); Nettobezüge unter Berücksichtigung bestimmter pauschaler Freibeträge, eines pauschalierenden oder konkreten Werbungskostenabzugs; Nettoeinkünfte unter zusätzlichem Abzug außergewöhnlicher Belastungen; Berücksichtigung oder Vernachlässigung negativer Einkünfte etc. - nicht entgegenstehen, solange sie an den vom Bundesrecht für die Benutzung von Kindertagesstätten vorgegebenen Kriterien des Einkommens und der Kinderzahl oder der Familiengröße anknüpfen.
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16
    Jedoch sind die Vorgaben der Entgeltordnung so exakt, dass sich damit ein konkreter Beitrag errechnen lässt (vgl. auch BGH NJW 2007, 1672 ff. zu einem Vergleichsfall bei Strompreisen, a.a.O. OLG Celle NJW 1977, 1295 ff.).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2019 - 4 U 42/19

    Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen wegen Nichtigkeit der Elternbeitragssatzung

    Die Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ungeachtet dessen, dass sie mit der Höhe der Elternbeiträge eine Bestimmung zu der von den Vertragspartnern des Verwenders zu leistenden Beiträgen eine Preisabrede trifft (zweifelnd LG Cottbus, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 S 36/16 -, Rdnr. 15).
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