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   LG Cottbus, 22.01.2010 - 21 Ks 2/09   

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https://dejure.org/2010,73699
LG Cottbus, 22.01.2010 - 21 Ks 2/09 (https://dejure.org/2010,73699)
LG Cottbus, Entscheidung vom 22.01.2010 - 21 Ks 2/09 (https://dejure.org/2010,73699)
LG Cottbus, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 21 Ks 2/09 (https://dejure.org/2010,73699)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • welt.de (Pressebericht, 22.01.2010)

    Mann tötet Geliebte beim Sex

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.11.2009)

    Überraschende Wende im Prozess um angeblichen Sexualmord // Rechtsmediziner rügt Fehler bei Obduktion der Leiche

  • lr-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.03.2009)

    Der grausame Tod einer Finsterwalder Verkäuferin

Sonstiges (2)

  • berlinkriminell.de (Sitzungsbericht)

    Todesfall Marlies K. - Der Unsinn mit der Luftembolie -

  • audionow.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unschuldige "Sex-Mörder"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16

    Amtshaftung: Schadensersatz wegen erlittener Untersuchungshaft bei Behauptung der

    die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld für von ihm erlittene Untersuchungshaft vom 09.03.2009 bis 26.08.2010 im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus, Aktenzeichen 1560 Js 8831/09 = Landgericht Cottbus, Az. 21 Ks 2/09 zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, 25.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit jedoch nicht unterschreiten soll.

    das am 21.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (2 O 17/15) abzuändern und die Beklagte gemäß Klageantrag vom 30.12.2014 zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld für von ihm erlittene Untersuchungshaft vom 09.03.2009 bis 26.08.2010 im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus, Aktenzeichen 1560 Js 8831/09 = Landgericht Cottbus, Az. 21 Ks 2/09 zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, 25.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit jedoch nicht unterschreiten soll.

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