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LG Cottbus, 23.11.2017 - 7 OH 13/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- notar-drkotz.de
Notarkosten - Höchstgebühr für Überprüfung eines fremden Testamentsentwurfes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 23.11.2017 - 7 OH 13/15
- OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 7 W 18/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08
Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer …
Auszug aus LG Cottbus, 23.11.2017 - 7 OH 13/15
Denn die Antragsgegnerin war berechtigt, nach entsprechendem Hinweis durch die Kammer, die Kostenberechnung vom 02.12.2014 aufgrund des darin vorhandenen formellen Mangels des Verstoßes gegen das sich aus § 19 Abs. 2 Nr. 1, 2 GNotKG ergebende Zitiergebot durch die nachträgliche Übersendung einer formell ordnungsgemäßen Kostenberechnung zu beheben, und zwar auch noch während des vorliegenden Verfahrens nach § 127 GNotKG (vgl. BGH DNotZ 2009, 315, Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 20. Aufl., § 19 Rn. 56;… Korintenberg/Sikora, a.a.O., § 127 Rn. 22). - BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 3 Z 70/89
Zum Verhältnis von § 145 Abs. 1 S. 1 KostO zu § 145 Abs. 3 Kosto
Auszug aus LG Cottbus, 23.11.2017 - 7 OH 13/15
Wird gegen die Kostenberechnung des Notars ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, so bestimmt der Antragsteller durch seine Beanstandungen den Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung (vgl. zu § 156 a.F. KostO OLG Stuttgart JurBüro 2007, 599 f.; BayObLG JurBüro 1990, 84; LG Dresden NotBZ 2003, 363).