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   LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09   

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LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09 (https://dejure.org/2010,25092)
LG Cottbus, Entscheidung vom 27.01.2010 - 7 T 214/09 (https://dejure.org/2010,25092)
LG Cottbus, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 7 T 214/09 (https://dejure.org/2010,25092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 4 AufenthG, § 82 Abs 4 S 1 AufenthG, § 82 Abs 4 S 2 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ingewahrsamnahme eines Ausländers zur Durchsetzung seines Erscheinens vor einer Behörde kann auch im Zuge der Beschaffung eines Heimreisedokumentes für sein minderjähriges Kind erfolgen; Ingewahrsamnahme eines Ausländers zur Durchsetzung seines Erscheinens vor einer ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07

    Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Zuzustimmen ist ihr, dass dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, an der Anhörung teilzunehmen und dass im Falle des Unterbleibens die Anhörung fehlerhaft ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, OLGR Schleswig 2007, 495 ff.; OLG Celle InfAuslR 2008, 136 ff.).
  • VG Sigmaringen, 20.04.2006 - 2 K 363/06

    Aufforderung an einen minderjährigen Ausländer zur Vorlage eines Passes oder

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Zudem bestehen die Mitwirkungspflicht der Tochter der Betroffenen und die der gesetzlichen Vertreter nebeneinander und verdrängen sich nicht (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 20.04.2006, Az.: 2 K 363/06 - juris -).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 15 T 51/08

    D (A), Abschiebungshaft, Inhaftierung, Festnahme, Richtervorbehalt, Gefahr im

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Die Kammer vertritt nicht die Ansicht, dass ein etwaiger Makel der fehlerhaften behördlichen Freiheitsentziehung auch auf den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts fortwirkt (bejahend: LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.04.2008, Az. 15 T 51/08, im Falle der Abschiebungshaft in Anlehnung an die Rechtsprechung zur unterlassenen Anhörung und des Verfassungsrangs des beeinträchtigten Freiheitsrechts).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1984 - 6 U 49/84

    Portraitfotos

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Die von der Betroffenen insoweit ebenfalls zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 06.09.1984, Az. 6 U 49/84, befasst sich mit einer Wettbewerbsstreitigkeit und ist folglich nicht auf den hiesigen Fall anzuwenden.
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Die Gewährung von Rechtsschutz kann hier weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhängen, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Ingewahrsamnahme erlangt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001, Az.: 2 BvR 527/99 und Beschluss vom 15.05.2002, Az.: 2 BvR 2292/00).
  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen (vgl. OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.; OLG Hamm InfAuslR 2007, 159 ff.; OLG München NVwZ-RR 2007, 65).
  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05

    Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen (vgl. OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.; OLG Hamm InfAuslR 2007, 159 ff.; OLG München NVwZ-RR 2007, 65).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Die Gewährung von Rechtsschutz kann hier weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhängen, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Ingewahrsamnahme erlangt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001, Az.: 2 BvR 527/99 und Beschluss vom 15.05.2002, Az.: 2 BvR 2292/00).
  • KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07

    Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts (vgl. KG InfAuslR 2009, 25 ff. m.w.N; Hailbronner, AuslR, 63. Aktualisierung April 2009, § 82 AufenthG, Rdnr.: 61/71).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

    Auszug aus LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen (vgl. OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.; OLG Hamm InfAuslR 2007, 159 ff.; OLG München NVwZ-RR 2007, 65).
  • VG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 K 3155/20

    Inanspruchnahme von Eltern eines volljährigen und vollziehbar ausreisepflichtigen

    Gegebenenfalls kann eine Anordnung gemäß § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auch gegen die gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Ausländers ergehen, da diese gemäß § 80 Abs. 4 AufenthG verpflichtet sind, für den Ausländer die erforderlichen Anträge auf Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels und auf Erteilung und Verlängerung des Passes, des Passersatzes und des Ausweisersatzes zu stellen (vgl. LG Cottbus, Beschl. v. 27.01.2010 - 7 T 214/09 -, juris).
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