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   LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15   

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LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15 (https://dejure.org/2016,54599)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2016 - 21 O 124/15 (https://dejure.org/2016,54599)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 21 O 124/15 (https://dejure.org/2016,54599)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Mit § 945 ZPO weist der Gesetzgeber - verschuldensunabhängig - demjenigen das Haftungsrisiko zu, der aus einem bloß vorläufig vollstreckbaren Titel die Vollstreckung betreibt, denn dieser hatte die Freiheit, sich mit Risiko für und ohne Risiko gegen die vorzeitige Durchsetzung seiner Rechtsposition zu entscheiden (BVerwG, NVwZ 1991, 270 m.w.N., BGH, NJW 1988, 1268, 1269; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 3.10, BeckRS 57483).

    Dem steht der Fall gleich, dass es - wie hier - im Hauptsacheverfahren aufgrund einer Klagerücknahme nicht zu einer Entscheidung gekommen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 3.10).

    Eine Vollziehung der einstweiligen Anordnungen im Sinne des § 945 ZPO liegt bereits darin, dass der Kläger dem Inhalt der einstweiligen Anordnungen aufgrund seiner Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG nachgekommen ist, ohne es auf ein Vollstreckungsverfahren ankommen zu lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 3.10; BGH NJW 1993, 593, 595 in Bezug auf die freiwillige Erfüllung einer auf Leistung gerichteten einstweiligen Verfügung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung).

    Dies gilt schon deshalb, als das Vertrauen in den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer Subvention grundsätzlich nicht schutzwürdig ist, da ein Subventionsnehmer grundsätzlich damit rechnen muss, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt werden, was insbesondere im Bereich der staatlichen Wohnungsförderung gilt (BVerwG, Urteil vom 11.05.2006 - BVerwG 5 C 10.05, zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 3.10).

    b) Auch aus § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 945 ZPO in Verbindung mit §§ 286 Abs. 1 und 2, 288 Abs. 1 BGB folgt kein Anspruch des Klägers auf Zahlung von Verzugszinsen, denn kann bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen kein Zinsschaden geltend gemacht werden, besteht auch kein Anlass, einen Ersatz in Form eines Anspruchs auf Verzugszinsen zuzuerkennen (BVerwG, Urteil vom 30.04.2003 - BVerwG 6 C 5.02, zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 1.10 und OVG 5 B 3.10).

  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Dies bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 1361, 1362; NJW 1981, 2579; NJW 1998, 2972, 2974, WM 2010, 308), der sich die Kammer anschließt, dass eine Handlung, die zur Hemmung der Verjährung der Verbindlichkeit der Gesellschaft - hier die Klageerhebung gegen die KG am 30.12.2008 - führt, auch gegen den Gesellschafter wirkt, wenn er der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt angehörte.

    Vor diesem Hintergrund wäre es zweckwidrig anzunehmen, dass sich verjährungsunterbrechende Maßnahmen gegen die Gesellschaft nicht gegenüber den Gesellschaftern auswirken und Haftung und Gesellschaftsverbindlichkeit hier auseinanderlaufen könnten (BGH NJW 1979, 1361, 1362).

    Denn wie unter I. 1. ee) ausgeführt, wirkt eine Handlung, die zur Hemmung der Verjährung der Verbindlichkeit der Gesellschaft führt, nur dann gegen den Gesellschafter, wenn er der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt angehörte (BGH, NJW 1979, 1361).

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Die Haftung der Gesellschafter nach § 128 Abs. 1 HGB kennt keine eigene Verjährung (BGH NJW 1998, 2972, 2974), vielmehr gilt der Grundsatz der Übereinstimmung von Gesellschafterhaftung und Gesellschaftsschuld (BGH NJW 1981, 2579).

    Dies bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 1361, 1362; NJW 1981, 2579; NJW 1998, 2972, 2974, WM 2010, 308), der sich die Kammer anschließt, dass eine Handlung, die zur Hemmung der Verjährung der Verbindlichkeit der Gesellschaft - hier die Klageerhebung gegen die KG am 30.12.2008 - führt, auch gegen den Gesellschafter wirkt, wenn er der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt angehörte.

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Allerdings kommt es auf diese in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunsicherheit des Gläubigers nicht entscheidend an, sondern die Verjährung beginnt in diesen Fällen erst mit der objektiven Klärung der Rechtslage (BGHZ 138, 247, 252; 150, 172, 186; 160, 216, 231 f.; BGH, WM 1993, 251, 259; BGH, WM 1994, 988, 991; BGH, WM 1996, 125, 127; BGH, WM 1999, 974, 975; BGH, WM 2008, 1077, 1078; zuletzt BGH, Urteil vom 23.09.2007 - XI ZR 262/07; Schwab in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2013, § 812 Rn. 422).

    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, WM 1999, 974, 975).

  • BGH, 27.04.1981 - II ZR 177/80

    Möglichkeit der Einwendung der nachträglichen Verjährung eines nach § 128

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Die Haftung der Gesellschafter nach § 128 Abs. 1 HGB kennt keine eigene Verjährung (BGH NJW 1998, 2972, 2974), vielmehr gilt der Grundsatz der Übereinstimmung von Gesellschafterhaftung und Gesellschaftsschuld (BGH NJW 1981, 2579).

    Dies bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 1361, 1362; NJW 1981, 2579; NJW 1998, 2972, 2974, WM 2010, 308), der sich die Kammer anschließt, dass eine Handlung, die zur Hemmung der Verjährung der Verbindlichkeit der Gesellschaft - hier die Klageerhebung gegen die KG am 30.12.2008 - führt, auch gegen den Gesellschafter wirkt, wenn er der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt angehörte.

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Nachdem auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.05.2006 (BVerwG 5 C 10.05) im Verfahren einer anderen Wohnungsbaugesellschaft entschieden hatte, dass kein Anspruch auf Gewährung einer Anschlussförderung bestehe, und eine gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden war, nahm die KG ihre Klage im Hauptsacheverfahren (VG 16 A 156.03) am 05.02.2007 zurück.

    Dies gilt schon deshalb, als das Vertrauen in den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer Subvention grundsätzlich nicht schutzwürdig ist, da ein Subventionsnehmer grundsätzlich damit rechnen muss, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt werden, was insbesondere im Bereich der staatlichen Wohnungsförderung gilt (BVerwG, Urteil vom 11.05.2006 - BVerwG 5 C 10.05, zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 3.10).

  • VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 118.09

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verzugszinsen aufgrund eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Mit Urteil vom 11.02.2010 (VG 16 K 118.09), berichtigt durch Beschluss vom 15.04.2010, verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin die KG, an den hiesigen Kläger 446.680,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2008 zu zahlen, und wies die Klage im Übrigen ab.

    Der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 446.680,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2007, hilfsweise seit Rechtshängigkeit der Klage gegen die KG im Verfahren VG 16 K 118/09 (30.12.2008) zu zahlen.

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Die von der KG gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.10.2013 (BVerwG 5 B 66.13) zurück.

    Dies führt dazu, dass in Bezug auf den Streitgegenstand ergangene einstweilige Anordnungen ebenso wie die in § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO ausdrücklich erwähnten nicht rechtskräftigen Urteile kraft Gesetzes wirkungslos werden (BVerwG, Beschluss vom 23.10.2013 - BVerwG 5 B 66.13, BeckRS 2013, 58650).

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Allerdings kommt es auf diese in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunsicherheit des Gläubigers nicht entscheidend an, sondern die Verjährung beginnt in diesen Fällen erst mit der objektiven Klärung der Rechtslage (BGHZ 138, 247, 252; 150, 172, 186; 160, 216, 231 f.; BGH, WM 1993, 251, 259; BGH, WM 1994, 988, 991; BGH, WM 1996, 125, 127; BGH, WM 1999, 974, 975; BGH, WM 2008, 1077, 1078; zuletzt BGH, Urteil vom 23.09.2007 - XI ZR 262/07; Schwab in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2013, § 812 Rn. 422).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
    Allerdings kommt es auf diese in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunsicherheit des Gläubigers nicht entscheidend an, sondern die Verjährung beginnt in diesen Fällen erst mit der objektiven Klärung der Rechtslage (BGHZ 138, 247, 252; 150, 172, 186; 160, 216, 231 f.; BGH, WM 1993, 251, 259; BGH, WM 1994, 988, 991; BGH, WM 1996, 125, 127; BGH, WM 1999, 974, 975; BGH, WM 2008, 1077, 1078; zuletzt BGH, Urteil vom 23.09.2007 - XI ZR 262/07; Schwab in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2013, § 812 Rn. 422).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 114/07

    Unterbrechung und Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines

  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 19 U 199/02

    Verjährung: Schadensersatzpflicht im einstweiligen Rechtsschutz; Eintritt der

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • BGH, 05.10.1982 - VI ZR 31/81

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 71/83

    Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene;

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 124/09

    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 1.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04

    Wohnungsbauförderung

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

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