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   LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85   

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https://dejure.org/1985,14567
LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85 (https://dejure.org/1985,14567)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.1985 - 25 T 126/85 (https://dejure.org/1985,14567)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 1985 - 25 T 126/85 (https://dejure.org/1985,14567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 168, 673; UmwG §§ 46 ff.
    Bestehenbleiben einer Vollmacht nach Umwandlung der bevollmächtigten KG in eine GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 29.09.1908 - II 154/07

    Gesellschaft mit beschr. Haftung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85
    Wenn in den Vollmachten weiter aufgeführt ist, diese seien "unabhängig vom Inhalt und Bestand des Geschäftsbesorgungsvertrages", kommt dadurch lediglich die schon der gesetzlichen Bestimmung des § 167 BGB zu entnehmende Abstraktheit der Vollmacht (vgl. auch RGZ 69, 232 ; Staudinger/Dilcher, Vorbem. zu § 164 BGB , Rd.Nr. 33) zum Ausdruck.

    Wenn in den Vollmachten weiter aufgeführt ist, diese seien "unabhängig vom Inhalt und Bestand des Geschäftsbesorgungsvertrages", kommt dadurch lediglich die schon der gesetzlichen Bestimmung des § 167 BGB zu entnehmende Abstraktheit der Vollmacht (vgl. auch RGZ 69, 232 ; Staudinger/Dilcher, Vorbem. zu § 164 BGB , Rd.Nr. 33) zum Ausdruck.

  • RG, 19.02.1936 - V B 1/36

    Geht im Falle der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85
    Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).

    Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).

  • RG, 12.02.1929 - II 295/28

    1. Ist die Vorschrift in § 177 HGB. über den Tod eines Kommanditisten auf den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85
    Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).

    Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).

  • LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97

    Übergang einer Vollmacht auf die übernehmenden Rechtsträger

    Diese Frage kann im Ergebnis nur ein Auslegungskriterium sein (im Gesamtergebnis ebenso: LG Düsseldorf RPfleger 1985, 358 = MittRhNotK 1985, 103 ) für den Fall einer Umwandlung nach § 49 UmwG .
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Staudinger-Dilcher (BGB, 12. Aufl., § 168 Rdnr. 20) weisen mit Recht darauf hin, daß die zitierte Entscheidung des früheren Reichsgerichts nicht auf andere Fälle übertragbar ist (a. M. LG Düsseldorf, Rpfleger 1985, 358; Haegele-Schöner-Stöber, GrundbuchR, 9. Aufl., Rdnr. 3573 für den Fall der Umwandlung einer Treuhand-KG in eine GmbH).
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