Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 168, 673; UmwG §§ 46 ff.
Bestehenbleiben einer Vollmacht nach Umwandlung der bevollmächtigten KG in eine GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 358
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 29.09.1908 - II 154/07
Gesellschaft mit beschr. Haftung
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85
Wenn in den Vollmachten weiter aufgeführt ist, diese seien "unabhängig vom Inhalt und Bestand des Geschäftsbesorgungsvertrages", kommt dadurch lediglich die schon der gesetzlichen Bestimmung des § 167 BGB zu entnehmende Abstraktheit der Vollmacht (vgl. auch RGZ 69, 232 ; Staudinger/Dilcher, Vorbem. zu § 164 BGB , Rd.Nr. 33) zum Ausdruck.Wenn in den Vollmachten weiter aufgeführt ist, diese seien "unabhängig vom Inhalt und Bestand des Geschäftsbesorgungsvertrages", kommt dadurch lediglich die schon der gesetzlichen Bestimmung des § 167 BGB zu entnehmende Abstraktheit der Vollmacht (vgl. auch RGZ 69, 232 ; Staudinger/Dilcher, Vorbem. zu § 164 BGB , Rd.Nr. 33) zum Ausdruck.
- RG, 19.02.1936 - V B 1/36
Geht im Falle der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (Kommanditgesellschaft …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85
Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).
- RG, 12.02.1929 - II 295/28
1. Ist die Vorschrift in § 177 HGB. über den Tod eines Kommanditisten auf den …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85
Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).
- LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
Übergang einer Vollmacht auf die übernehmenden Rechtsträger
Diese Frage kann im Ergebnis nur ein Auslegungskriterium sein (im Gesamtergebnis ebenso: LG Düsseldorf RPfleger 1985, 358 = MittRhNotK 1985, 103 ) für den Fall einer Umwandlung nach § 49 UmwG . - OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90
Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
Staudinger-Dilcher (…BGB, 12. Aufl., § 168 Rdnr. 20) weisen mit Recht darauf hin, daß die zitierte Entscheidung des früheren Reichsgerichts nicht auf andere Fälle übertragbar ist (a. M. LG Düsseldorf, Rpfleger 1985, 358;… Haegele-Schöner-Stöber, GrundbuchR, 9. Aufl., Rdnr. 3573 für den Fall der Umwandlung einer Treuhand-KG in eine GmbH).